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| So Probefarht beendet << :: >> Einige Fragen zum Seicento. |
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harald-aachen

Anmeldedatum: 07.05.2011 Beiträge: 70
Fahrzeug: Cinquecento Sporting 1,1 mit Fächer, max. geplantem Kopf, Nocke + Shims, Drossel, Chip, Bielsteinbrücke. Alles verfeinert, abgestimmt + EFH, ZV, Klima
Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 21.01.2012, 09:52 Titel: ABEs kombinierbar? |
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Hallöle,
also mir ist 'n conque angeboten, optisch einiges umgebaut.
spoilersatz v+h+seite+dachspoiler, böser blick, rote rückleuchten, weisse seitenblinker, tönungsfolien seiten + heckscheibe, sportsitze, sportlenkrad.
dazu hat er auch fahrwerk, 14'felgen, doppelrohrauspuff.
für alles einzelne, speziell für das bauteilbetreffend, gibt es ABEs.
aber ich hab da was in erinnerung, daß diese abe's nur für das bauteil gelten, wenn der rest des fahrzeuges unverändert ist.
hab ich mehrere dinge unverändert, muß der kram eingetragen werden über nen "gesamtgutachten unter zuhilfenahme der vorhandenen abe's"
was sagen die fachleute hier? |
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shar CW-Team

Anmeldedatum: 22.01.2005 Beiträge: 4946
Fahrzeug: Fiat Idea & Tipo
Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 21.01.2012, 10:10 Titel: |
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Servus.
Die ABE aber auch eine Eintragung eines bestimmten Bauteils "erlischt", wenn du weitere Umbauten vornimmst oder vorgenommen hast, die sich auf die "Eigenschaft" dieses Bauteils auswirkt.
Beispiel 1:
Tieferlegung mit ABE (mit oder ohne geforderte Begutachtung = Eintragung)
Baust du nun noch eine nicht serienmässige Rad-Reifen-Kombination an, für die es normal auch eine ABE gibt, beides wirkt sich auf das Fahrverhalten und die Verkehrssicherheit aus, musst du beides in Kombination gesondert begutachten lassen.
Ausnahme, in der ABE der Felgen steht ausdrücklich gegenteiliges drinnen.
Beispiel 2:
Sportauspuff mit ABE.
Baust du nun noch einen offenen LuFi an, wirkt sich beides auf die Geräuschemission des Wagens aus, womit du beides in Kombination gesondert begutachten lassen musst.
Beispiel 3:
Du hast die Tieferlegungsfedern mit ABE verbaut.
Dazu baust du dir Scheinwerferblenden mit ABE an.
Hier musst du die Kombination nicht gesondert begutachten lassen.
Grüße ~Shar~ |
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harald-aachen

Anmeldedatum: 07.05.2011 Beiträge: 70
Fahrzeug: Cinquecento Sporting 1,1 mit Fächer, max. geplantem Kopf, Nocke + Shims, Drossel, Chip, Bielsteinbrücke. Alles verfeinert, abgestimmt + EFH, ZV, Klima
Wohnort: Aachen
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Verfasst am: 21.01.2012, 10:35 Titel: |
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wow..ging ja fix. DANKE .
also war ich ja auf dem richtigen pfad mit meiner erinnerung.
wie siehts denn mit den optischen geschichten dieses cinques aus?
| Zitat: |
spoilersatz v+h+seite+dachspoiler, böser blick, rote rückleuchten, weisse seitenblinker, tönungsfolien seiten + heckscheibe, sportsitze, sportlenkrad. |
ich bin zuwenig techniker, um beurteilen zu können, ob diese kombi sich irgendwie auf sicht, gesehen werden bzw. spoiler = fahrverhalten auswirkt, daß da auch ne "gesamtpaketsbeurteilung" notwendig ist.[/quote] |
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rasfix

Anmeldedatum: 31.03.2009 Beiträge: 1357
Fahrzeug: unter anderem Cinquecento Sporting
Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 21.01.2012, 11:11 Titel: |
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Moin nach Aachen,
Sportlenkrad und ABE, nur mit Serienfahrwerk, Serienfelgen und Bereifung.
Der Rest tangiert einander nicht. (Nach gesundem Menschenverstand ! )
Trotzdem würde ich einen Tüv`er des Vertrauens fragen.
Die "Rennleitung" ist in ihrer Unwissenheit unberechenbar.
Beispiel 4:
Felgen 6x13, 175/50er Bereifung mit Gutachten , Spurplatten mit Gutachten, Fahrwerk 35mm mit ABE, wurde alles gemeinsam begutachtet und eingetragewn.
Gruß  |
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ExOdUs

Anmeldedatum: 20.07.2005 Beiträge: 2696
Fahrzeug: Panda 100hp
Wohnort: Deggendorf
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Verfasst am: 21.01.2012, 11:48 Titel: |
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| shar hat Folgendes geschrieben: |
Beispiel 1:
Tieferlegung mit ABE (mit oder ohne geforderte Begutachtung = Eintragung)
Baust du nun noch eine nicht serienmässige Rad-Reifen-Kombination an, für die es normal auch eine ABE gibt, beides wirkt sich auf das Fahrverhalten und die Verkehrssicherheit aus, musst du beides in Kombination gesondert begutachten lassen.
Ausnahme, in der ABE der Felgen steht ausdrücklich gegenteiliges drinnen.
Beispiel 2:
Sportauspuff mit ABE.
Baust du nun noch einen offenen LuFi an, wirkt sich beides auf die Geräuschemission des Wagens aus, womit du beides in Kombination gesondert begutachten lassen musst.
Beispiel 3:
Du hast die Tieferlegungsfedern mit ABE verbaut.
Dazu baust du dir Scheinwerferblenden mit ABE an.
Hier musst du die Kombination nicht gesondert begutachten lassen.
... |
Hallo shar,
hier würde ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und eine pauschale Aussage treffen... Die Vorgaben bzw. Vereinbarkeit der verschiedenen Anbauteile mit ABE sind Hersteller bzw. vom ABE abhängig.
Ich selber stand vor einigen Jahren vor dem selben Problem...
Hatte meinen RS mit H&R Federn tiefer gelegt. Diese waren Eintragungsfrei und hatte ein ABE. Zusätzlich habe ich Winterreifen (Alufelgen mit ABE) und war mit nicht Sicher ob ich die zusammen ohne Eintragung Fahren darf.
Und jetzt kommt es! Das ABE von den Federn schließt die Vorgabe für ein originales Fahrwerk vom ABE der Felgen aus!
http://imageshack.us/f/222/cimg0528jm4.jpg/
Da ich aber immer auf Nummer sicher gehe, bin ich beim TÜV SÜD in Deggendorf vorstellig geworden.
Dieser bestätigte mir mündlich, das ich beides zusammen ohne Eintragung fahren darf. Für die Antwort auf die Frage und das ansehen der ABE´s (nicht einmal das Fahrzeug wurde begutachtet) durfte ich 9,81 EUR löhnen, und das war 2008!
Hier der Beweis! http://imageshack.us/photo/my-images/156/cimg0535go5.jpg/
Eibach hält das ähnlich mit ihren ABE´s für Tieferlegungssätze in Kombination mit Rad/Reifenkombinationen mit ABE´s.
Die Forderung "Originalfahrwerk" in dem ABE für die Felgen wird durch das ABE der Federn ausgehebelt... Siehe Punkt 6 http://www.fahrwerkebilliger.de/img/eibach_hinweise.pdf
Und zum Thema Gesunder Menschenverstand...
Was hat eine 2 cm Tieferlegung z.Bsp. mit einen Sportauspuff zu tun?!?
Diese sind lt. ABE nicht vereinbar und muss deshalb eingetragen werden.
http://imageshack.us/f/99/cimg0529rf9.jpg/
LG
Roland |
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shar CW-Team

Anmeldedatum: 22.01.2005 Beiträge: 4946
Fahrzeug: Fiat Idea & Tipo
Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 21.01.2012, 12:20 Titel: |
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Servus.
| ExOdUs hat Folgendes geschrieben: | Hallo shar,
hier würde ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und eine pauschale Aussage treffen... Die Vorgaben bzw. Vereinbarkeit der verschiedenen Anbauteile mit ABE sind Hersteller bzw. vom ABE abhängig. |
Nichts Gegenteiliges hatte ich geschrieben, ganz im Gegenteil (s.u.). Gerade bei Federn und Felgen gibt es Entsprechendes häufig, sofern man nicht zu sehr ins Extrem geht.
Um das Lesen der ABEs/Gutachten kommt man nie drumherum.
| shar hat Folgendes geschrieben: | | Ausnahme, in der ABE der Felgen steht ausdrücklich gegenteiliges drinnen. |
Davon ab, ging es in meinem Beispiel auch um eine nicht serienmässige Rad-Reifenkombination. Im Fall deines Wagens, wirst wohl vmtl. eine Reifengröße gefahren haben, die bereits serienmässig im Schein stand. Wenn du in dem Fall dann nicht mit der Felgengröße ins Extrem gehst, ist diese Kombination weitestgehend unproblematisch.
Zu deinem letzten Bild:
Dieser Passus ist klar und soll damit in erster Linie darauf hinweisen bzw. zusätzlich verhindern, daß Anbauteile ohne Gutachten (im Passus steht: deren Eignung im Gutachten nicht bestätigt wurden) gefahren werden bzw. diese eben einzutragen sind.
Auch ist klar, daß Spoiler sich auf eine Tieferlegung auswirken kann und zwar hinsichtlich der Bodenfreiheit.
Nachdem Fahrwerksfedern mit ABE und ohne Forderung zur Eintragung, ich sage mal kritischer sind, als Federn mit Gutachten und der Forderung zur Begutachtung/Abnahme, ist klar, daß sich die Prüfstelle, die die ABE ohne Forderung zur Eintragung ausgestellt hat, sich in besonderer Weise absichert. Daher m.E. auch dieser Passus.
Ein Sportauspuff, der tiefer hängt, als die Serienanlage (gutes Beispiel ist die Anlage von Novitec, wo der ESD unter der Reserveradmulde hängt), nimmt ebenso die Bodenfreiheit des Fahrzeugs.
Meiner Erfahrung nach, ist dieser Passus tendenziell ein Sonderfall für Federn mit ABE, in der die Forderung zur Abnahme entfällt.
Davon abgesehen, würde ich dennoch grundsätzlich, eben wegen der Polizei und deren teils Unwissenheit, eine komplette Eintragung aller Anbauteile und Umbauten in der vollständigen Kombination bevorzugen; entsprechendes Praktiziere ich auch.
Anbei:
| Zitat: | | Dieser bestätigte mir mündlich, das ich beides zusammen ohne Eintragung fahren darf. |
Für so etwas hätte ich kein Geld gezahlt denn alles was mündlicher erfolgt ist - und da spreche ich aus eigener leidlicher Erfahrung - im Fall des Falles einer Verkehrskontrolle absolut und völlig wertlos.
In so einem Fall zählt nur und ausschließlich das, was du als Dokument vorliegen bzw. vorzeigen kannst.
Grüße ~Shar~
PS: Ein Beispiel erreichen wohl nie den Grad einer pauschalen Aussage. |
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ExOdUs

Anmeldedatum: 20.07.2005 Beiträge: 2696
Fahrzeug: Panda 100hp
Wohnort: Deggendorf
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Verfasst am: 21.01.2012, 12:39 Titel: |
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Hallo shar,
dann hatte ich das nur falsch aufgefasst... sorry.
Tja... aber was sollte ich damals machen?!? Der Typ steht vor mir, 1,5 Köpfe größer als ich und wollte die 9,81 EUR haben...
LG
Roland |
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rasfix

Anmeldedatum: 31.03.2009 Beiträge: 1357
Fahrzeug: unter anderem Cinquecento Sporting
Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 21.01.2012, 13:00 Titel: |
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Friede sei mit dir.....
Das Fazit ist doch das gleiche: Traue keiner ABE in Kombination, traue keinem Büttel, traue keinem Prüfer.
Lasse alles schriftlich bestätigen/eintragen und fahre immer einen Ordner mit den Kopien der Gutachten spazieren.
-- Schlag die Bürokraten mit ihren eigenen Waffen, mit noch mehr Bürokratie und Papier.
Gruß  |
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