| Frontschürze Viperstyle, Merkur & Hörmann << :: >> Dritte Rückleuchte |
| Autor |
Nachricht |
XorLophaX Gast
Fahrzeug:
|
Verfasst am: 07.05.2006, 11:45 Titel: |
|
|
also ich fin schon abgeschleppt wurden vom adac.. das gin an der original öse ohne probleme..
gruß,
XorLo |
|
|
|
 +++ Werbung +++
Diese Werbung verschwindet, sobald Du dich einloggst!
|
Slowbeat

Anmeldedatum: 09.03.2005 Beiträge: 997
Fahrzeug:
|
Verfasst am: 07.05.2006, 13:15 Titel: |
|
|
| nrg: das ist keine auslegungssache, da gesetzlich genau definiert. viel spaß wenn da mal ein bulle nachschaut. |
|
|
|
 |
Snoopyshort

Anmeldedatum: 25.04.2006 Beiträge: 219
Fahrzeug:
Wohnort: .gif
|
Verfasst am: 09.05.2006, 15:41 Titel: |
|
|
Da stimme ich mal endlich auch Slowbeat zu !
Das lese ich auch aus diesen Paragraphen heraus.
Wo soll dort Spiel für Auslegung sein ? |
|
|
|
 |
Denise
Anmeldedatum: 13.05.2004 Beiträge: 569
Fahrzeug:
Wohnort: Bingen.gif Fahrzeug Fiat Seicento 1,2er Mpi Powered by Thiel Tuning/55er Alltags Punto
|
Verfasst am: 10.05.2006, 01:01 Titel: Re: abschlepploch |
|
|
| Colin hat Folgendes geschrieben: | hallo
habe nun die neue front dran |
Welche?
Zeig doch mal  |
|
|
|
 |
Fabucento
Anmeldedatum: 05.09.2005 Beiträge: 269
Fahrzeug:
Wohnort: Kiel
|
Verfasst am: 10.05.2006, 01:46 Titel: |
|
|
urra ein rechtsstreit, da freut sich der Jurastudent
Ich verweise auf den §22a Absatz 1 Nr. 6d StVZO:
Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein....(nr6) einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen (43I), mit Ausnahme von ... (d) Abschlepp und Rangiereinrichtungen einschließlich Abschleppstangen und Abschleppseilen.
Hier wäre durch Auslegung zu ermitteln, ob die Abschleppöse eine Abschleppeinrichtung ist, ich würde das bejahen.
Außerdem gilt §70 als lex speziales (Sonder- bzw.spezialisierendes Recht), dh. er grenzt die vorhergestellten ein. hier ist §70 Absatz 3a interessant, der impliziert, dass durch Verwaltungsakt (Eintragung beim Tüv/Erteilung einer ABE zb. für die Schürze) Ausnahmen von den vorhergegangenen Paragraphen (also auch §43) genehmigt werden können.
So würd ich das Problem zumindest auslegen, ich muss aber fairerweise auch sagen, dass ich erst im 2. Semester stecke und daher diesen Rechtsrat garantiert nicht verbindlich gebe. Im Zweifelsfall wendet euch an den ADAC-Syndicus eures Vertrauens...
ich weiß, klingt sehr nach klugscheißer :< :tot: |
|
|
|
 |
nrg007 CW-Team

Anmeldedatum: 16.08.2004 Beiträge: 3874
Fahrzeug: Fiat Seicento
Wohnort: Wanne-Eickel Ruhrgebiet - NRW
|
Verfasst am: 10.05.2006, 08:50 Titel: |
|
|
Hab das Thema mal bei einem befreundeten Polizisten und beim TÜV angesprochen.
Polzist:
"Wenn etwas eingetragen ist, dass die Abschleppöse verdeckt, dann ist das rechtens. Dann hast Du eben keine Abschleppöse. Wir hätten das Recht diese Eintragung zu hinterfragen und bestätigen zu lassen. Wenn sie auf ordentlichem Wege erfolgte, hast Du nichts zu befürchten. "
TÜV:
Die Existenz einer Abschleppvorrichtung ist solange bindend, bis ein Gutachten die Nutzung implizit oder explizit verhindert. ... Die Polizei wird nicht agieren, wenn die Öse nicht existiert und das durch ein Gutachten gedeckt ist. "
Als Beispiel führte der TÜV-Mann gepanzerte Limosinen an. Abschleppöse da, nur abschleppen sollte man damit nicht, weil die Öse das Fahrzeuggewicht nicht aushält. Die Öse wird anscheinend nicht verstärkt.
ciao
nrg007 |
|
|
|
 |
Slowbeat

Anmeldedatum: 09.03.2005 Beiträge: 997
Fahrzeug:
|
Verfasst am: 10.05.2006, 12:31 Titel: |
|
|
Die Frage ist doch, ob ein Gutachten, welches die Nutzbarkeit der Abschleppöse [welche gesetzlich vorgeschrieben ist] einschränkt oder verhindert überhaupt Gültigkeit haben kann.
Ist doch als ob Du ne Tieferlegung eingetragen bekommst unter der Auflage, den Kat zu entfernen weil der sonst schleifen würde (natürlich völlig überspitzt und aus der Luft gegriffen). |
|
|
|
 |
Fabucento
Anmeldedatum: 05.09.2005 Beiträge: 269
Fahrzeug:
Wohnort: Kiel
|
Verfasst am: 10.05.2006, 13:13 Titel: |
|
|
| ne, eben nicht. der kat wird nämlich nicht von den ausnahmen in 22a erfasst... |
|
|
|
 |
nrg007 CW-Team

Anmeldedatum: 16.08.2004 Beiträge: 3874
Fahrzeug: Fiat Seicento
Wohnort: Wanne-Eickel Ruhrgebiet - NRW
|
Verfasst am: 10.05.2006, 13:25 Titel: |
|
|
Macht das unter euch aus. Fakt ist, dass die Herren in grün mein Auto schon oft genug in den Fingern hatten und sich keiner darüber beschwert hat. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Novitec etliche Tausend Euro für ein Gutachten ausgibt, dass rechtlich keinen Bestand hat.
ciao
nrg007 |
|
|
|
 |
Fabucento
Anmeldedatum: 05.09.2005 Beiträge: 269
Fahrzeug:
Wohnort: Kiel
|
Verfasst am: 11.05.2006, 23:55 Titel: |
|
|
ich will hier keinen anpesten oder so, ich wollt nur mal darlegen, wie ich die StVZO interpretiere. das jede behörde/jeder Tüv/jedes grüne Männchen das anders sieht als der/die andere ist klar, da dieses Gesetz sowas von unüberschaubar und unsystematisch ist...da lob ich mir das gute alte bgb.
aber nrg hats schon impliziert, warum würde es sonst solche schürzen mit gutachten geben? |
|
|
|
 |
nrg007 CW-Team

Anmeldedatum: 16.08.2004 Beiträge: 3874
Fahrzeug: Fiat Seicento
Wohnort: Wanne-Eickel Ruhrgebiet - NRW
|
Verfasst am: 12.05.2006, 00:04 Titel: |
|
|
Also ich fühl mich nicht "angepestet". Ist doch am Ende nich ne nutzbringende Diskussion geworden, wenn auch ohne endgültiges Ergebnis.
Ich versuche mich mal an einem Fazit.
Gesetzlich fällt nirgendwo das Wort Abschleppöse, aber es soll eine Einrichtung zum Abschleppen vorhanden sein, leicht zugänglich, usw...
Viele Gutachten bringen es mit sich, dass die originale Abschleppöse nicht mehr nutzbar ist. Anscheinend ist das ok, da es fast überall so gelebt wird.
ciao
nrg007 |
|
|
|
 |
Fabucento
Anmeldedatum: 05.09.2005 Beiträge: 269
Fahrzeug:
Wohnort: Kiel
|
Verfasst am: 12.05.2006, 00:10 Titel: |
|
|
nett gesagt! :top:
für eben solchen zoff gibt es ja die gerichte.. hehe
:rolleyes: |
|
|
|
 |
Fabucento
Anmeldedatum: 05.09.2005 Beiträge: 269
Fahrzeug:
Wohnort: Kiel
|
|
|
|
 |
Cinque_Rosso

Anmeldedatum: 07.09.2004 Beiträge: 868
Fahrzeug:
Wohnort: Leverkusen
|
Verfasst am: 15.05.2006, 13:54 Titel: |
|
|
Hmm - auch wieder seltsam! Das rote Aluteil in Rennoptik ist bei Folia-Tec "nur zur Dekoration", findet bei Sandtler jedoch keine Einschränkung?
Naja, bisher hab ich die Probleme einer fehlenden Öse nicht, und selbst wenn sie fehlt/ unbrauchbar ist, lässt es sich ja wie oben ausdiskutiert auch verschmerzen... |
|
|
|
 |
|
|