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Airbaglenkrad -> Bitte lesen!

 
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Cento`94



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BeitragVerfasst am: 24.10.2011, 21:34    Titel: Airbaglenkrad -> Bitte lesen!

Guten abend,
Wie oben schon angedeutet geht es um das jedem bekannte Airbaglenkrad im Cinque. Ich bin auch interessiert daran, ein sportlenkrad einzubauen (Momo Trek) mit ABE und hab auch schon vieeeeele beiträge zu dem thema gelesen von wegen "Airbag austragen" bla bla bla...

Aber meine Frage:
Wovon austragen???
Ich hab grade im schein (oder auch Zulassungsbescheinigung Teil I Laughing) geguckt, nichts gefunden und im Brief stehts eh nich (oder?)

Also wenn Nabe und Lenkrad ABE haben, wo liegt das problem?

Danke für ne Antwort Smile
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Gast




Fahrzeug:

BeitragVerfasst am: 24.10.2011, 21:50    Titel:

Wegen Ausbau eines sicherheitsrelevanten Bauteil.

Dürfte kein Problem sein wenn du für das Lenkrad eine ABE und Teilegutachten hast.
Cento`94



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Fahrzeug: Fiat Cinquecento Sporting

BeitragVerfasst am: 24.10.2011, 22:10    Titel:

Ja klar bau ich ein Sicherheitsrelevantes Bauteil aus, aber ich frage mich, wer kann das nachvollziehen?

Weil wie gesagt, es steht ja nirgendwo?
Warum machen sich dann alle so einen Aufwand, den Airbag austragen zu lassen?
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odiugguido10



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BeitragVerfasst am: 25.10.2011, 06:37    Titel:

Streng genommen wird da Niemand nach Fragen- Bullis oder Tüvis .wenn du die ABEs hast .Es sei denn du hast sternchengeile oder absolute Kenner. Schwieriger wirds aber dann bei einem Unfall mit Personenschaden wo dann ein Sachverständiger alles Haarklein auseinander nimmt.Wenn dann was Rauskommt bekommt deine Witwe ZB keinen Pfennig.MFG
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LanciaBertone



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BeitragVerfasst am: 25.10.2011, 09:59    Titel:

Natürlich steht das wo und zwar in der Betriebserlaubnis des Herstellers, die er vom KBA bekommt, bevor er euch nur ein Auto des Typs verkaufen darf.

Ist dieselbe BE wo immer davon geschrieben wird, dass diese erlischt und Du ohne BE fährst ween Du nicht eingetragene Teile fährst... ("Fahren ohne Betriebserlaubis, soundsoviele Flensburg-Punkte und sounssoviel Geldstrafe...)
Davon bekommst Du als Fahrer/Besitzer gar nix mit, es steht nicht alles haarklein in den Papieren, auch nicht welche und wieviele Gurte Du hast oder die Windeungszahl deiner fahrwerksfedern etc....
Du kannst nur davon ausgehen, dassd er serienmäßige Zustand dem der BE entspricht.
Jede Änderung zum Serienzustand ist daher enteder begutachtungspflichtig durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (Eintragung) oder muss vorab allgemein durch eine solche Pauschalbetrachtung beutachtet worden sein (ABE).

Wenn Du nun einen Airbag-Cinque hast, kannst Du streng genommen (bei gut gemachtem Einbau wirds kaum einer merken) die ABE-Variante (ich hab das erst hier vor ein paar Tagen ausführlich beschrieben) nicht anwenden.

Die "Austragung" des Airbags ist an sich gleichbedeutens mit der Eintragung des Sportlenrades mit der 4035er Nabe.

http://www.cento-world.de/lenkradna.....t-cinquecento-t30716.html
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RiO



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BeitragVerfasst am: 25.10.2011, 11:16    Titel: Es geht auch anderstherum

Ich hatte die Gaudi vor einem Jahr bei meiner HU genau umgekehrt.

Der TÜV Mann bestand darauf mein Airbaglenkrad einzutragen, sonst gib´s keine Plakette Shocked

Das war ne Gaudi, dem Menschen mit vereinten Kräften klar zu machen, dass das Teil serienmäßig ist. War Gott sei Dank in meiner Fiatwerkstatt.
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LanciaBertone



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BeitragVerfasst am: 25.10.2011, 13:40    Titel:

Ja manchmal muss man sich echt wundern, was für Leute die Fahrzeugprüfungen durchführen dürfen...

Gut dass es auch kompetente Prüfer gibt...
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Cento`94



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BeitragVerfasst am: 25.10.2011, 21:12    Titel:

Danke für die vielen antworten und danke LanciaBertone für die Ausfürlichebe beschreibung, aber:

Wen Interesseirt denn jetz ob mein Airbag ausgetragen ist oder nich? Laughing

Klar, bei einem Unfall (evtl.) aber die Chance is doch recht gering, nich?
Wer hat denn hier aus dem Forum schon mal einen Unfall gehabt, und alle "Airbag nicht ausgetragen" Eskapaten mit gemacht?
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LanciaBertone



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BeitragVerfasst am: 26.10.2011, 02:11    Titel:

Wenn das gescheit funktionieren soll, solltest Du die 4035er Nabe verwenden und die ist in der ABE der Lenkräder schon mal gar nicht genannt.
Mit der 4033er geht die Blinkerrückstellung nicht und das Lenkrad ist sehr weit vom Fahrer weg, das ist unangenehm beim Fahren...

Wenn Du das nun über ABE machst, kanns schon gutgehen, ist auch sehr wahrscheinlich so.

Aber streng genommen ists eben nicht legal. WENN sie dir draufkommen ist es fahren ohne Betriebserlaubnis, geldstrafe, Punkte etc... Muss jeder entscheiden obs ihm das wert ist...

Was habt ihr nur alle, eine Eintragung ist doch kein Hexenwerk... Hin zum TÜV, die 4035er Variante eintragen lassen, fertig und alles ist gut...
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Binca2010



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BeitragVerfasst am: 26.10.2011, 08:35    Titel:

HI

Schliesse mich an EINTRAGEN und GUT ist es !!!

Stecken tausende von Euros in unsere Keksdosen dann wirds für paar Taler Eintragung auch WURSCHT sein .
Und alles ist legal und ok.

Gruss

Ralph
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Cento`94



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Fahrzeug: Fiat Cinquecento Sporting

BeitragVerfasst am: 26.10.2011, 17:38    Titel:

Na also, danke, SO eine Antwort will man hören Laughing

Hoffe, bin niemandem auf den schlipps getreten....
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