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Alufelgen Eintragung Nötig ?

 
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CentoLargo



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BeitragVerfasst am: 19.10.2009, 20:04    Titel: Alufelgen Eintragung Nötig ?

Hallo !

Hab jetzt endlich meine Winteralus.

und folgende Frage:

Im Teilegutachten ist mein Auto und die Reifengröße die draufkommt bereits ausdrücklich erwähnt. (155/65/13)

im Fahrzeugschein ist auch schon 155/65/13 eingetragen.

Muss ich die Räder (quasi nur die Felgen) jetzt noch extra eintragen oder reicht die Kombination aus der Freigabe im Schein und dem Teilegutachten ?
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rasfix



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BeitragVerfasst am: 19.10.2009, 20:17    Titel:

Das kommt doch darauf an, was du für felgen hast???
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CentoLargo



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Fahrzeug: Cinquecento 1.1 Sporting
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BeitragVerfasst am: 19.10.2009, 21:02    Titel:

A.T.U. Very Happy

5,5 x 13 (wie die ori alus oder ?)

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Agent 006



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BeitragVerfasst am: 19.10.2009, 21:16    Titel:

Hab genau die Selbe Kombi. Nur mit anderen Felgen. Ich hab beim TÜV nachgefragt und laut denen muss ich die Felgen eintragen lassen. An deiner Stelle würd ichs auch machen, das spart Nerven und wenn du mal angehalten werden solltest oder gar in einen Unfall vewickelt bist musst du dich nicht rausreden sondern hast was in der Hand.

Gruß Agent 006
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strose
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BeitragVerfasst am: 19.10.2009, 22:39    Titel:

schau einfach ins gutachten , da stehen die auflagen die zu erfüllen sind
wenn da steht das die von einem sachverständigen begutachtet werden müssen , dann musst du sie eintragen lassen
gibt nen wisch den du beim fz-schein mitführen musst , und beim nächsten gang zur zulassungsstelle gibtste den mit ab , und die tragen das dann nach
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CentoLargo



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Fahrzeug: Cinquecento 1.1 Sporting
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BeitragVerfasst am: 19.10.2009, 23:22    Titel:

okay...thx...das wäre dann seite 3 vom fzg. schein Very Happy
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Manni



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BeitragVerfasst am: 20.10.2009, 06:21    Titel:

Diese Titan Felgen haben doch eine ABE, wenn du nur 155/65x13
fahren willst dann brauchen die nicht eingetragen werden, erst wenn
du 165 oder 175er fahren willst, dann ist eine Eintragung notwendig.
Guk dir die ABE mal genau an!
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CentoLargo



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Beiträge: 363
Fahrzeug: Cinquecento 1.1 Sporting
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.10.2009, 07:21    Titel:

hm.. also am besten vom Tüver den wisch ganz unten unterschreiben lassen oder ?
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negative



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BeitragVerfasst am: 20.10.2009, 07:28    Titel:

lies mal was manni geschrieben hat... Wink
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Manni



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Fahrzeug: cinquecento09/70HP /Diplomat V8
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BeitragVerfasst am: 20.10.2009, 07:51    Titel:

Wenn du nur ein Teilegutachten hast dann lade dir die PDF mit der ABE von der ATU Seite runter!

Da steht eindeutig drinn das die ABE mit Serien bereiftung gilt, und bei umrüstung auf 165 oder 175 eine Eintragung erfordelich ist!
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fearrules



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BeitragVerfasst am: 20.10.2009, 15:31    Titel:

schon richtig was manni sagt AUßer wenn du mit einer tieferlegung oder einem Sportlenkrad fährst!Dann musst du den quatsch trotz ABE eintragen lassen!
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CentoLargo



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Fahrzeug: Cinquecento 1.1 Sporting
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.10.2009, 15:58    Titel:

fearrules hat Folgendes geschrieben:
schon richtig was manni sagt AUßer wenn du mit einer tieferlegung fährst



THX...das wär meine nächste frage gewesen.... Smile


dachte das könnte man auf dem bild erkennen ...
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