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Auto bewegen ohne TÜV
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shar
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BeitragVerfasst am: 17.03.2010, 21:42    Titel:

Servus.

Zitat:
Eine Strafe kann es übrigens auch geben, wenn das angemeldete Fahrzeug mit abgelaufener HU auf einem Privatgrundstück steht.

Den Monat der Fälligkeit sieht man an dem dicken schwarzen Punkt auf der Plakette (wie bei einer Uhr - z.B. unten=6Uhr=Juni)

Grüße,
Rook


Das stimmt nicht. Was auf einem privaten Grundstück steht, geht niemanden was an - und da hat auch die Polizei nix verloren (außer, es liegt eine Straftat vor)!

Woher hast du das mit dem schwarzen Punkt?? Die Fälligkeit sieht man an der Position der Plakette. In der Mitte steht das Jahr und die Ziffer, die auf 12Uhr steht und damit korrekt lesbar ist, die gibt den Monat an.


Grüßle ~Shar~
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Rook



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BeitragVerfasst am: 17.03.2010, 22:48    Titel:

Doch, ist leider so Sad

Der §29 StVZO sagt:
"Der Halter ... hat sein Fahrzeug ... regelmäßig untersuchen zu lassen" .

Wenn's der Polizist von außen (oder weil man ihn reinläßt) sieht, gibts eine Strafe (bei über 8 Monaten muß er sogar bestrafen - Wegfall des Opportunitätsprinzips).

Du hast Recht, daß man es auch am Monat oben sieht.
Man sieht es aber auch am dicken Punkt von weitem, deswegen hat man die Zahlen extra im Gegen-Uhrzeigersinn auf der Plakette angebracht. So siehts die Polizei von weitem (oder von außerhalb des Grundstückes).
Der dicke Punkt ist immer an dem Punkt auf einer Uhr, der auch dem Monat oben entspricht.

Grüße,
Rook
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shar
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BeitragVerfasst am: 18.03.2010, 06:25    Titel:

Servus.

Was für ein schwarzen Punkt den?
klick mich

Nö ist eben nicht so. Smile
Das mit dem § stimmt schon, gilt aber nur für zugelassene Fahrzeuge, deswegen ist das ganze auch in der STVZO (Straßenverkehrzulassungsordnung) zu finden. Wink
Defakto, was auf deinem privaten Grundstück steht, geht niemand was an, sofern keine Straftat vorliegt!
Auch, wäre es mir neu, daß man eine Strafe bekommt, weil ein Fahrzeug 10Jahre irgendwo rum gestanden ist und niemand HU/AU hat machen lassen. Wenn man es neu Zulassen will, muss man ein "§" fahren, sprich komplett Begutachten lassen, um neu HU und AU zu bekommen, Ende.


Grüßle ~Shar~
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Manni



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BeitragVerfasst am: 18.03.2010, 07:05    Titel:

@Shar, ich will dir ja nicht wiedersprechen, das mag auch von Land
zu Land unterschiedlich sein.
Ein abgemeldeter PKW ohne Tüv darf nur in der Garage abgestellt werden,
wenn er draussen zugänglich auf einem Privatgrundstück abgestellt ist fällt er
unter das Abfallbeseitigunggesetz, und als Privatperson darf man ohne Genemigung keinen Abfall lagern!

ps. das betrifft auch nur PKWs, LKW,Busse und Motorräder fallen da nicht drunter.
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Rook



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BeitragVerfasst am: 18.03.2010, 07:52    Titel:

Jau, und wenn das Fahrzeug zugelassen ist, dann braucht es ne gültige HU - egal wo es steht.
Klingt komisch, is' aber so.

Hi Shar, ich meine den schwarzen Punkt bei der 12 (der ist immer bei der 12).
Z.B. jetzt im März wäre ja die 3 nach oben geklebt und dann ist der schwarze Punkt (und die 12) automatisch auf der 3-Uhr-Stellung. Oder im abgebildeten Beispiel ist die 12 oben und der Punkt auf 12-Uhr-Stellung.
So guckt man von weitem nur, wo der schwarze Punkt ist.
Das funktioniert übrigens bei jedem Monat.

Sich die paar Farben für die HU-Jahre merken: 0 Euro
Die verblüfften Gesichter, wenn man aus 50-100 Metern Entfernung sagt: Hey, Du mußt ja diesen Monat zum TÜV: Unbezahlbar Smile

Grüße,
Rook
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BIGMFN



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BeitragVerfasst am: 18.03.2010, 10:36    Titel:

Manni hat Folgendes geschrieben:
@Shar, ich will dir ja nicht wiedersprechen, das mag auch von Land
zu Land unterschiedlich sein.
Ein abgemeldeter PKW ohne Tüv darf nur in der Garage abgestellt werden,
wenn er draussen zugänglich auf einem Privatgrundstück abgestellt ist fällt er
unter das Abfallbeseitigunggesetz, und als Privatperson darf man ohne Genemigung keinen Abfall lagern!

ps. das betrifft auch nur PKWs, LKW,Busse und Motorräder fallen da nicht drunter.


Oh mann und ich dachte schon sämtliche Schrottplätze haben jetzt echte Probleme aber die sind ja gewerblich... Laughing
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Sir_Herold



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BeitragVerfasst am: 18.03.2010, 11:22    Titel:

hmm ich weiss ja nicht...
also unser Alter Golf1 stand gut 2 Jahre bei uns im Hof (ohne tüv und zulassung) genauso wie mein Quad( 4rädirges KFZ somit also AUTO) das ist auch nicht zugelassen und steht munter unter der plane im hof.
Die Polizei war schon öfters bei uns (zu empfindliche nachtbarn -.-) und die können uns da garnischt weil weder auto noch quad öl oder ähnliches verliert. Es ist immer hin ein Priv.grundstück da darf ich doch alles bewegen was mir lieb ist und selbst wenn es ein panzer ist das geh die doch nischt an.
Die dürfen ja nichtmal das gründstück betreten wenn mann es ihnen nicht gestattet (außer es liegt eine straftat vor). Und wenn wäre es auch nicht der erste Polizist/in die ich unseres grundstückes verweise weil sie es einfach betreten ohne genemigung...

Kann es sein das da nochmal ein unterscheid zwischen Priv.grundstücken (mehr Farmilien häusern) und Prv.grundstücken mit einem Einfam.haus gemacht wird?

LG
Dennis
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fearrules



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BeitragVerfasst am: 18.03.2010, 11:51    Titel:

nöö muss dem zustimmen.
Es ist tatsächlich verboten ein abgemeldetes auto auf der straße ect (öffentlichkeit) abzustellen.garage wiederrum gehört,soweit ich weiss, zu deinem wohneigentum,und da dürfen sie wiederrum nichts machen, ist ja auch nicht für andere zugänglich :>

Versteh wiederrum nicht, warum hier so nen Hype um den 1 Monat Tüvverzug gemacht wird/wurde.Der Opa meiner Freundin fuhr mit seinem Auto rum, dass schon 6 Montae überfällig war, und hat dann sogar noch einen Unfall verursacht.Nix passiert.

Bei einem halben Monat drüber, würde dir auch kein ordentlicher Polizist stunk machen.

Ps: Mein Schwager hat im übrigen auch seit 5 Monaten kein tüv mehr, und der fährt ne kiste, die förmlich dazu schreit angehalten zu werden.
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rasfix



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BeitragVerfasst am: 18.03.2010, 11:59    Titel:

...toll, an der Diskussion kann man sofort erkennen wo wir leben.
Heiliger St. Bürokratius! Rolling Eyes


.
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negative



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BeitragVerfasst am: 18.03.2010, 12:20    Titel:

mich hat die polizei auch mal mit 2 monaten über HU erwischt. mußte nur
tüv nachweis innerhalb 2 wochen auf der wache abgeben. das war alles.
also halb so wild... Very Happy
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Rook



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BeitragVerfasst am: 18.03.2010, 14:11    Titel:

Glück gehabt.
Bei drei Monaten drüber hätten sie halt noch die 15Euro zusätzlich mit abkassieren können.

Grüße,
Rook
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shar
CW-Team


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BeitragVerfasst am: 18.03.2010, 18:53    Titel:

Servus.

Ich kenn das nur so, wie oben beschrieben. Das nächste ist, die haben auf meinem befriedeten Grundstück nichts verloren. Wenn die das Grundstück betreten, dann sind sie wegen Hausfriedensbruch dran, auch die Polizei, wenn sie keine Straftat dabei verfolgt und das ist m.W. überall in D so.

Auf der öffentlichen Straße ist wieder was anderes, darum geht es ja nicht.
Auch kann ich auf einem privaten ggf. angemieteten Standplatz den Wagen stehen haben ohne HU/AU, egal ob frei stehend, überdacht oder geschlossen - wäre dies nicht zulässig dürften die ganzen Autohändler die gebrauchten Fahrzeuge ohne Zulassung und ohne HU/AU nicht ausstellen. Und dies ist m.W. auch überall in D so geregelt.
Privatgrundstück ist privates Grundstück - das geht einfach niemand was an, solange eben keine Straftaten dort vollzogen werden.


Grüßle ~Shar~
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Rook



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BeitragVerfasst am: 18.03.2010, 20:18    Titel:

Wenn man auf dem Privatgrundstück von draußen sieht, daß bei einem angemeldetem Fahrzeug HU/AU abgelaufen sind, kanns halt kosten und auch Punkte hageln.

Deshalb:
Nummernschilder abschrauben und gut ist's.

Grüße,
Rook
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