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Auto bewegen ohne TÜV
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Vampireduck



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BeitragVerfasst am: 17.03.2010, 17:38    Titel: Auto bewegen ohne TÜV

Hallo Leute!
Ich habe mal eine allgemeine Frage:
Wenn ich ein Auto mit abgelaufenem TÜV bewegen will, darf ich das einfach mit einem anderen schleppen oder muss ich mir ein Kurzzeitkennzeichen besorgen und das Auto fahren?

Gruß
Robert
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Oli



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BeitragVerfasst am: 17.03.2010, 17:40    Titel:

Seit wann ist die HU abgelaufen?
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felix



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BeitragVerfasst am: 17.03.2010, 17:40    Titel:

legal geht es nur mit kzk!
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Vampireduck



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BeitragVerfasst am: 17.03.2010, 17:47    Titel:

Die HU ist erst seit Februar abgelaufen.
Hm, okay das ist natürlich ärgerlich, wenn man dafür extra noch was bezahlen muss.
Ohne HU darf das Auto wohl auch nicht auf der Straße stehen, oder?

Robert
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felix



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BeitragVerfasst am: 17.03.2010, 17:57    Titel:

richtig, musste dir nen privaten parkplatz suchen
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Vampireduck



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BeitragVerfasst am: 17.03.2010, 18:23    Titel:

Was passiert denn, wenn ich das Auto auf der Straße stehen lasse?
Bekomme ich da erst einmal eine Verwarnung oder wird es gleich teuer?

Robert
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AlfaGT



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BeitragVerfasst am: 17.03.2010, 18:24    Titel:

Ganz so schlimm ist's nicht => Link

Wir haben auch erst letzte Woche den TÜV erneuern lassen, der schon im Februar abgelaufen war. Wurde nix gesagt. Bekommst natürlich nur ab Februar wieder 24 Monate TÜV und nicht ab dem Abnahmezeitpunkt.

Von außen (beim fahren) kann eh keiner was erkennen, da ja die Plakette die Jahresfarbe hat.
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Turbocinque



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BeitragVerfasst am: 17.03.2010, 19:24    Titel:

AlfaGT hat Folgendes geschrieben:
Ganz so schlimm ist's nicht => Link

Wir haben auch erst letzte Woche den TÜV erneuern lassen, der schon im Februar abgelaufen war. Wurde nix gesagt. Bekommst natürlich nur ab Februar wieder 24 Monate TÜV und nicht ab dem Abnahmezeitpunkt.

Von außen (beim fahren) kann eh keiner was erkennen, da ja die Plakette die Jahresfarbe hat.


Na bei Wetten Dass war doch mal dieser Polizist, der die Plaketten beim Vorbeifahren ablesen konnte. Nicht nur das Jahr, sondern auch der Monat. hihi Wäre aber großes Pech wenn du ausgerechnet an den geraten würdest.....
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Vampireduck



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BeitragVerfasst am: 17.03.2010, 19:36    Titel:

Das wäre allerdings ungünstig! Very Happy
Von www.bussgeldkataloge.de habe ich diese Info:
Zitat:

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte


Das ist ja gar nicht so schlimm, da kostet einen ja das Kurzzeitkennzeichen fast mehr! Wink Aber wie ich mich kenne, würde ich wahrscheinlich doch zu große Angst haben, erwischt zu werden...

Wie sieht es denn nun aus, wenn man das Auto auf der Straße stehen hat, Verwarnung oder gleich richtig Ärger?

Gruß
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hardstyler-hh



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BeitragVerfasst am: 17.03.2010, 19:45    Titel:

Ja nix, ist doch noch angemeldet. Darf nur nicht ohne Versicherung da stehen - also abgemeldet.

Wie du doch schon selber rausgesucht hast, mehr wird auf dich nicht zu kommen. Also kannst du die auch erst im April machen, wird auch keiner was sagen, außer vielleicht ne Ermahnung und eine Frist. Nur du bekommst halt ab Februar 2 Jahre.


Greetz
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shar
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BeitragVerfasst am: 17.03.2010, 20:18    Titel:

Servus.

Sofern mit Zulassung, kann es nur passieren, daß du ein Ticket für die abgelaufene HU/AU bekommst, wenn du ihn auf der Straße stehen lässt; da spielt es keine Rolle, ob du damit fährst oder der Wagen geparkt ist.


Grüßle ~Shar~
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Vampireduck



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BeitragVerfasst am: 17.03.2010, 20:21    Titel:

Oh, okay, dann blicke ich anscheinend bei der ganzen Sache nicht durch.
Es tut mir Leid, wenn ich den Anschein erwecke ein bisschen dumm zu sein, aber ich habe noch nie ein Auto gehabt. Embarassed
Wie muss ich überhaupt vorgehen, wenn ich mir ein Auto kaufe?
Ich muss es auf meinen Namen ummelden.
Ich muss eine Versicherung abschließen.
Ich muss HU neu machen. (Wenn sie abgelaufen ist.)
Aber in welcher Reihenfolge muss ich das machen?

Gruß
Robert Smile
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shar
CW-Team


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Beiträge: 4830
Fahrzeug: Tipo 2.0 & Seicento MPI
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.03.2010, 20:37    Titel:

Servus.

Du rufst bei deiner Versicherung an und fordert den Vertrag für die Haftpflicht an (da kannst du dann noch, wenn du das willst Teil- oder Vollkasko abschließen). Früher hat man von der Versicherung eine Doppelkarte bekommen, die gibt es, so was ich gehört habe aber nicht mehr.
Dann machst du neu HU/AU drauf.
Dann Fahrzeug anmelden.


Grüßle ~Shar~
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centostyler89



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BeitragVerfasst am: 17.03.2010, 21:06    Titel:

oder rote schilder darf man auch bewegen
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Rook



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BeitragVerfasst am: 17.03.2010, 21:36    Titel:

Keine Zulassung ohne gültige HU(/AU).

Eine Strafe kann es übrigens auch geben, wenn das angemeldete Fahrzeug mit abgelaufener HU auf einem Privatgrundstück steht.

Den Monat der Fälligkeit sieht man an dem dicken schwarzen Punkt auf der Plakette (wie bei einer Uhr - z.B. unten=6Uhr=Juni)
Das kann jeder Polizist.

Grüße,
Rook
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