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Brauche super dringend schnelle Information

 
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HOT-DJ



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BeitragVerfasst am: 03.11.2005, 20:11    Titel: Brauche super dringend schnelle Information

Kurz zum Tehma: Meine Freundin ist zur Zeit auf der Suche nach einem gebrauchten Kleinwagen und ich habe so ein paar Angebote recherchiert. Dann ruft sie mich gerade als ich von der Arbeit gekommen bin an und meint, dass sie sich ein atuo gekauft hat, ichfrage sie nur wann und wo, dann sagt sie nur zu mir,: War mit meiner Mama nach der Arbeit beim Opel Händler in der Nähe und habe mir einen angeschaut und den habe ich direkt gekauft. nun zu dem Wagen:

Corsa B Baujhar 1994 45 Ps, quasi null ausstattung 95000km gelaufen und was hat sie bezahlt?!!!!!! 1950 € , das ist doch glatter Wucher.

Ich habe mich gerade gar nicht mehr einbekommen, die hat sich von dem Händler voll über den Tisch ziehen lassen, ja "wir haben ganz viele interessenten dafür und der steht schon ein wenig länger hier." Hallo, der hat die doch mal vollkommen verarscht. Und vorallemdingen ist der Besitzer des Autohauses der Onkel von nem Bekannten von mir und ich hätte den weit aus billiger besorgen können. Und sie hat schon unterschrieben, aber noch nicht bezahlt! Gibt es ne Möglichkeit vom Kaufvertrag noch zurück zu treten?

Brauche dringend (höchste Eisenbahn) ne Antwort

LG
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B3AmEr



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BeitragVerfasst am: 03.11.2005, 20:35    Titel:

mit der unterschrift auf den Vertrag ist dieser Rechtsgültig. Eigentlich gibt es keine Möglichkeit da wieder raus zu kommen.

Und zu dem Wagen: Eigentlich bin ich ja der totale Opel Fan, aber da hat sie sich wirklich einen sehr schwachen Corsa andrehen lassen. Wirklich wucher. Hätte höchsten 500-1000€ bezahlt.

_________________

XL-Cinque



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BeitragVerfasst am: 03.11.2005, 20:48    Titel:

Hat das teil denn irgendeine eine Art von Garantie?
Wenn er keine hat, ist das teil wirklich überbezahlt und durfte so maximal 1200-1500 Euro kosten.
Dann sieh mal nach Unfallschäden oder sonstigen Schäden, wenn welche offensichtlich sind und diese nicht im Kaufvertrag vermerkt sind, ist das vielleicht eine Möglichkeit da wieder rauszukommen.


Wenn das Teil weiß ist, würde ich mal nach Rost gucken. Bei den weißen B Corsas gilt immernoch: bei Neukauf inklusive Rostvorbereitung

Ansonsten, hast du wohl keine Chance mehr. es sei denn es gibt ein vertraglich vereinbartes widerrufsrecht bzw Rücktrittsrecht von 8 Tagen.
ich meine das müssten Händler eigentlich gewähren(aber ohne Garantie, dass es wirklich so ist)


Ich würde vielleicht auch mal gucken wer im Vertrag als verkäufer drinsteht.
pappa



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BeitragVerfasst am: 04.11.2005, 03:15    Titel:

Nicht aufregen. Wenn sie das Auto haben wollte und Mama etwas dazugegeben hat ist doch alles in Ordnung. Manchen ist eben nicht zu helfen und die Händler leben davon.
Und ein 94er Corsa hat Rost, egal welche Farbe er hat! :ja:
Stefan



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BeitragVerfasst am: 04.11.2005, 09:28    Titel:

@Hot-DJ,

Glückwunsch von mir zur Corsa-Vögelkiste. Razz Razz
Das Geschwür hat auch noch den alten Stoßstangenmotor vom C-Kadett.
Am besten gleich im nächsten Weiher versenken und den Händler und die Schwiegermutter in Späh mit.

Gruß Stefan
Madmax



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BeitragVerfasst am: 04.11.2005, 09:36    Titel:

Von Mir auch Glückwunsch zum Cosa :lach: :lach:
Plankton



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BeitragVerfasst am: 04.11.2005, 11:30    Titel:

Mhhh, 45 PS in nem Corsa B. Braucht man für den diese 6km/h Schilder? :lach:

Naja, eben, wenn Frauchen ihn so wollte und Mutter nix dagegen hat, dann is sie wohl zufrieden mit ihrer Kiste. Muss sich nur halt nicht wundern wenn sie von jedem Behindertenrollstuhl überholt wird Wink

_________________
sebihees



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BeitragVerfasst am: 04.11.2005, 14:42    Titel:

Soll den einfach mal anbetteln das sie das Geld aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten wohl doch nicht aufbringen kann... Der wird entweder stur sein oder mit sich reden lassen... Aber eine Finanzierung wird er ihr bei finanziellen Schwierigkeiten wohl auch net anbieten...
Madmax



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BeitragVerfasst am: 04.11.2005, 15:54    Titel:

Plankton du bist fies aber du hast recht :rolleyes:
Cinque_Racer87



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BeitragVerfasst am: 04.11.2005, 16:11    Titel:

Wenn der Besitzer des Autohauses ein bekannter von dir is und der verkäufer den unterwschriebenen vertrag rückgängig machen will dann würde ich über den BEITZER (dein bekannten) Richtig druck machen kannst mir glauben der vertrag is schneller rückgängig gemacht als du gucken kannst denn der gute "herr verkäufer" will seinen JOB ja nich verlieren ne Very Happy viel erfolg!
Madmax



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BeitragVerfasst am: 04.11.2005, 17:48    Titel:

LOL aber stimmt auch wieder rum ich würd ihn auf gut deutsch feuer untern HINTERN machen °!°
Fabucento



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BeitragVerfasst am: 04.11.2005, 18:14    Titel:

also, ich würd mal das kleingedruckte im vertrag lesen, könnte sein, dass da was von Rückgaberechten steht. normaler weise hast du ja 14 tage Zeit, ist nur die Frage, ob das nicht durch irgendwelche "klauseln" aufgehoben wurde. Bevor bei euch der Krieg ausbricht, lass das ganze sonst von nem Anwalt prüfen...

EDIT: Sorry,möchte mich korrigieren:

pacta sunt savanda, wie man so sagt, dh. da kannst nix mehr machen, es sei denn der Verkäufer hat nachweisbar beschissen (unfallfahrzeug???)
Andere Anfechtungsgründe sind hier wohl nicht gegeben...
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