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Cinque als LKW zulassen

 
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MriPhone



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BeitragVerfasst am: 04.04.2010, 12:23    Titel: Cinque als LKW zulassen

Moin moin... Ich wusste nicht wo ich das Thema posten sollte also mache ich es hier, weil es ja schließlich um den innenraum geht.

Folgendes.... ich habe bei Ebay ein Sahnestück von Cinquecento im Auge. Der Wagen wurde 1A umgebaut (tuning) und hat hinten keine Sitzbank mehr drinne.

Kann man den dann auch als LKW zulassen oder geht soetwas mit nem Cinque überhaupt nicht?

Vielen Dank schonmal.
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qowaz



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Fahrzeug:

BeitragVerfasst am: 04.04.2010, 13:03    Titel:

Sowas ging mal. Kannte wen mit nem Golf. Und mein Onkel hatte das beim Chevy Blazer so gemacht. Das war allerdings ein riesen Geländewagen. Jedenfalls müssten, wenn das bei dem minikleinen Cinque mit der LKW-Zulassung überhaupt geht, die hinteren Seitenscheiben komplett raus, die Befestigungen für Rückbank und hintere Gurte raus, etc...
Aber das lohnt nur bei Fahrzeugen die scheissteuer in der Steuer sind. Beim Cinque ist das doch absoluter Schwachsinn. Würd mich nichtmal wundern wenn ein Lkwzugelassener Cinque soagr mehr kostet als n PKW! Der kost doch nix. Der Blazer meines Onkels war ein 6,5Ltr V8 Saugdiesel. Der hätte sich bei herkömmlicher Steuer dumm und dämlich gezahlt. Da lohnte sich das.

Qowaz
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MriPhone



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BeitragVerfasst am: 04.04.2010, 13:15    Titel:

Naja wollte halt mal nachfragen, weil bei dem wie gesagt keine Rücksitzbank mehr vorhanden ist und ich dachte, dass er dann evtl noch günstiger wird. Hehe naja nachfragen koscht na nischt.

Danke
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BIGMFN



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BeitragVerfasst am: 04.04.2010, 20:08    Titel:

Vorallem mit 100%iger LKW Zulassung hat es sich dann auch mit dem Sonntagsfahrten.

Was einige gemacht haben speziell bei Geländewägen ist das man ihn "auflasten" lässt - rechtlich ein gewaltiger Unterschied!

Lg ciao Marco
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GreenCento



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Fahrzeug: Cinquecento sporting

BeitragVerfasst am: 04.04.2010, 22:38    Titel:

naja dann hätte jeder 2 n lkw zugelassenen cinque^^ deswegen glaub ich auch nich das es geht!vielleicht fragt ja einer mal nach beim strassenverkehrsamt,einfach spasshalber.
mfg
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strose
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BeitragVerfasst am: 05.04.2010, 10:01    Titel:

BIGMFN hat Folgendes geschrieben:
Vorallem mit 100%iger LKW Zulassung hat es sich dann auch mit dem Sonntagsfahrten.

Was einige gemacht haben speziell bei Geländewägen ist das man ihn "auflasten" lässt - rechtlich ein gewaltiger Unterschied!

Lg ciao Marco

sonntagsfahrverbot ist nur für lkw über 7,5 tonnen

@greencento :
ich habe dieses thema gerade hier durch . ich wollte einen ford escort courier fürs hobby haben (brauche platz im laderaum) die gibts oft als 1,8d 60ps keine abgasreinigung = 500 euro steuern , bei 350 euro kauftpreis
habe also mit autofoto beim finanzamt (!) nachgefragt . antwort : rückbank raus , gurte raus , hintere scheiben raus und bleche einschweissen , schraubenlöcher für die rückbank und der gurte zuschweissen Rolling Eyes
UND : das fahrzeug muss sich durch die äusserliche form vom serein pkw stark unterscheiden . heisst zb klapptüren hinten , erhöhtes dach , breiterer laderaum . wenn das alles passt , wollen die das auto anschauen und entscheiden dann ! ich habe jetzt einen fiesta courier mit nem dicken koffer hinten druff und 1,8td gekauft - der war schon lkw . bin mit dem auto zum FA gefahrn und habe der sachbearbeiterin die lage geschildert - die wollte mir nicht glauben und das auto sehen . ein blick - alles klar . versteuerung nach gewicht - das macht eine komplette lkw zulassung aus .
der tüv eintrag ist also nicht das mass der dinge - der prüfer tägt gerne 2 sitzer ein . aber lkw-zulassung wirds nicht mal eben schnell vergeben
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joschi3008



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BeitragVerfasst am: 05.04.2010, 18:51    Titel:

strose hat Folgendes geschrieben:
BIGMFN hat Folgendes geschrieben:
Vorallem mit 100%iger LKW Zulassung hat es sich dann auch mit dem Sonntagsfahrten.

Was einige gemacht haben speziell bei Geländewägen ist das man ihn "auflasten" lässt - rechtlich ein gewaltiger Unterschied!

Lg ciao Marco

sonntagsfahrverbot ist nur für lkw über 7,5 tonnen

@greencento :
ich habe dieses thema gerade hier durch . ich wollte einen ford escort courier fürs hobby haben (brauche platz im laderaum) die gibts oft als 1,8d 60ps keine abgasreinigung = 500 euro steuern , bei 350 euro kauftpreis
habe also mit autofoto beim finanzamt (!) nachgefragt . antwort : rückbank raus , gurte raus , hintere scheiben raus und bleche einschweissen , schraubenlöcher für die rückbank und der gurte zuschweissen Rolling Eyes
UND : das fahrzeug muss sich durch die äusserliche form vom serein pkw stark unterscheiden . heisst zb klapptüren hinten , erhöhtes dach , breiterer laderaum . wenn das alles passt , wollen die das auto anschauen und entscheiden dann ! ich habe jetzt einen fiesta courier mit nem dicken koffer hinten druff und 1,8td gekauft - der war schon lkw . bin mit dem auto zum FA gefahrn und habe der sachbearbeiterin die lage geschildert - die wollte mir nicht glauben und das auto sehen . ein blick - alles klar . versteuerung nach gewicht - das macht eine komplette lkw zulassung aus .
der tüv eintrag ist also nicht das mass der dinge - der prüfer tägt gerne 2 sitzer ein . aber lkw-zulassung wirds nicht mal eben schnell vergeben


hi

so mal jetzt mal meine meinung zu diesem thema (speditionsbesitzer)!

zum sonntagsfahrverbot:

zu 50 % richtig zwar für fahrzeuge ab 7,5 t! aber das gillt nur für solo fahrzeuge z.b. nen lkw der nur 3.5 t zul. ges. gew. hat und mit einem anhänger unterwegs ist der ein zul. ges. gew. mit 1.5 t unterwegs ist ( also zusammen nur 5 t zul. ges gew.) unterliegt auch dem sonntagsfahrverbot! rein theoretisch wäre das sogar bei nem lkw zugelassenem cinque der fall! chinque solo kein problem; chinque mit anhänger kostet richtig kohle für fahrer und halter und mindestens 2 punkte!

zu der steuersache:

gibt es folgendes zu sagen! unser staat wollte vor ein paar jahren die letzten steuerschlupflöcher für kleinst lkw´s und geländewagen stopfen! und hat das damalig bestehende gesetz eigentlich nur um einen punkt verändert! und zwar kam eigentlich nur die änderung das, das laderaum / fahrgastraum verkältniss mindestens 49 zu 51 % betragen muss! das heist z.b. wenn der fahrgastraum vom gaspedal bis rückenlehne 98 cm beträgt muss der innere laderaum mindestens 100 cm betragen!
mit dieser regelung haben sie die ganzen alten post golf´s und polo´s aus dem lkw steuersystem herausgekickt! die vorschrift mit seitenscheiben und ausssehen eines lkw´s usw. hat es eigentlich schon immer gegeben! aber mittlerweile gibt es finanzamtbeamte die diese alte vorschrift ziehen wie kaugummi da diese auch leider sehr schwammig beschrieben ist! blieb mir leider auch oft nichts anderes über dagegen deren verhalten zu klagen!

beispiel: ich habe 2 vw passat die ich im expressdienst einsetze (passt genau 1. europalette längs rein) hierbei geht es wirklich um eilgut so das z.b. ein ford fiesta courier oder ähnliches nicht schnell genug ist) das problem ist auch das ich mit einem lkw (auch keinen sprinter oder ähnliches) in die fußgängerzone des kunden keine 24 ständige einfahrgenemigung bekomme diese gibt es nur für fahrzeuge in pkw größe! somit habe ich mir 2 passat 2.5 v6 tdi gekauft die die strecke immer im wechsel fahren! irgndwann wollte mir das finanzamt aber nicht mehr abnehmen das ich mit diesen beiden autos transporte fahre (die haben mir glatt unterstellt ich würde die privat nutzen)! also dachte ich mir bauste die um zum lkw! und der blöde sachbearbeiter hat sich genau so sturr gestellt wie oben schon beschrieben! (das geht nie bei diesem fahzeug das ist nen pkw und wird auch immer so bleiben bla bla bla.....)
auf jedenfall habe ich aales nach den gesetzlichen vorschriften umgebaut und geklagt! siehe da die klage ist von meinem anwalt nur beim gericht eingegangen (also noch keine verhandlung)! 2 tage später flatterte mir eine mittteilung des finanzamtes auf den schreibtisch zitat: nach geauer prüfung ihres anliegens stellen wir fest das es sich um die beiden von ihnen eingesetzeten fahrzeuge marke vw fabrikat passat kennzeichen st - xxxxxx und st- xxxxxx doch um lkw´s handelt! einen entsprechend geändeten steuerbescheid über diese fahrzeuge wird ihnen in den nächsten tagen zugesendet!
dachte mir danach auch nurnoch na bitte geht doch!also wer tips was lkw zulassungen angeht benötigt! ich bin darin mittlerweile absoluter fachmann!!!

he he

lg sascha
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rasfix



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BeitragVerfasst am: 05.04.2010, 19:14    Titel:

...kann ich nur bestätigen. Zwei von mir im Handel als Lieferfahrzeuge eingesetzte Isuzu Campo Pick Up und Renault Trafic mit Plane und Spriegel wurden vom FA ohne Ankündigung als PKW eingestuft!
Erst ein Einspruch mit Fotos und "Sichtung" mit Hilfe meines Steurberaters brachte die Rückstufung zum LKW!
Viel Ärger, Schreiberei und vertrödelte Zeit.... Evil or Very Mad

...und das beim Cinque oder Sei, die sind doch eh schon recht preiswert in der Steuer...!
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negative



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BeitragVerfasst am: 05.04.2010, 19:17    Titel:

Mr. Green super mit der klage!!! anders gehts in unserer bürokratie ja anscheinend nicht.
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joschi3008



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BeitragVerfasst am: 05.04.2010, 19:28    Titel:

negative hat Folgendes geschrieben:
Mr. Green super mit der klage!!! anders gehts in unserer bürokratie ja anscheinend nicht.


komisch das die immer erst genau prüfen wenn die ärger zu erwarten haben!!! für einen pflichtbewusten deutschen finanzbeamten sollte es doch oberstes gebot sein! in jeden fall immer genau zu prüfen, so das eine nochmalige prüfung erst garnicht nötig ist oder ??? Smile
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rasfix



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BeitragVerfasst am: 05.04.2010, 19:49    Titel:

Was die Sache so schlimm macht:
Es wird vom FA erst einmal behauptet und unterstellt Twisted Evil



.
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strose
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BeitragVerfasst am: 05.04.2010, 20:18    Titel:

@ joschi3008
da waren wir wohl beim gleichen finanzamt - wohne nicht weit von dir weg
bei welcher spedition fährst du denn ?

da hätte ich also nur klagen müssen
nur klingt einfach , wollte doch nur ein günstiges auto zum transport meines karts
ich habe anscheinend zuschnell die waffen gestreckt , dachte nicht das man sich mit dem finanzamt anlegen sollte - anscheinend brauchen die das aber so
nächstesmal (vielleicht wenn der tüv vom courier abgelaufen ist) bin ich hartnäckiger
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joschi3008



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BeitragVerfasst am: 05.04.2010, 23:45    Titel:

hi

also erstmal bin ich nicht fahrer sondern besitzer eines kleintransportunternehmens!

des weiteren bewahrheitet sich gerade wieder der spruch "wer nicht kämpft der hat schon verlohren!!! aber habe das mittlerweile zu einem kleinen hobby gemacht die behörden ein wenig zu ärgern bzw. unsere amtsschimmel ein wenig von ihrem hohen ross herunter zu holen! ich suche förmlich nach gesetzeslücken wenn ich meinen willen durchsetzen möchte! das hat auch das finanzamt steinfurt schon oft erfahren müssen! hätte da noch mehrere beispiele z.b.:
schon mal nen finanzbeamten erlebt der einem bei der vorsteuererklärung (bei einem angestelten währe das der lohnsteuerjahresausgleich) berät?
das klingt blöd aber die sind sogar dazu verpflichtet! nach ein bis zwei anrufen ein wennig vorschriften googlen! den beamten dann erklärt welcher paragraph die grundlage darstelllt, mir in meiner angelegenheit eine angmessene zu geben und schon war er mir gegenüber sogar sehr hilfsbereit!

p.s. ein kleiner tip: ich habe mal beim bund gelernt das scheiße von oben nach unten fällt! sollte euch mal wieder ein sachbearbeiter beim nächsten amtsbesuch quer kommen (natürlich muss euer anliegen irgendwo hand und fuß haben)! fragt doch einfach mal nach einem ansprechpartner in der nächst höheren dienststelle! blos nicht nach dem nächst höheren vorgesetzten in der gleichen dienststelle fragen (die sind meistens genauso schlecht gelaunt und sind unter umständen beste kumpels dort kann man eh nichts ausrichten) aber oft reicht schon die nachfrage nach der nächsthöheren dienststelle um zum erfolg zu kommen! probierts aus ihr werdet euch wundern wie gut das funktioniert!

lg sascha
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