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ebay frage!

 
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hallo! << :: >> Ist im auto schlafen wirklich verboten?  
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hardtec



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BeitragVerfasst am: 09.02.2009, 20:52    Titel: ebay frage!

hey!

ich habe mir bei ebay etwas ersteigert. am nächsten tag wo ich das geld überweisen wollte hat sich der user abgemeldet

meine frage:
muss ich das geld jetzt noch überweisen oder nicht???

thomas
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GreenCento



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BeitragVerfasst am: 09.02.2009, 20:54    Titel:

nein musste net Wink weil wenn du es ihm überweisst riskierst du das er keine ware schickt! und du stehtst blöd da und wenn er mucken macht sagst du du hattest keine bankverbindung,weil er sich gelöscht hat! und wer weiss er hat deine adresse wohl auch net mehr!
Mfg GreenCento Twisted Evil
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sandy



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BeitragVerfasst am: 09.02.2009, 21:10    Titel:

nein musst du nicht ! ich würde es auch nicht machen jedoch ist der verkäufer eigentlich dazu verpflichtet dir deine ware noch zu liefern da er ja einen kauf vertrag eingegangen ist jedoch die erste variante ist die sichere und vor allem ohne aufwand (anwalt, ebay schreiben und und und )
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ExOdUs



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BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 00:16    Titel:

Hallo,

wenn der VK eine Zahlung via PayPal anbietet, kannst du das gerne darüber machen... Wenn er nicht liefert, bekommst du auch dein Geld wieder zurück Wink

Wenn nicht, lass es blos bleiben!

LG

Roland
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hardtec



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BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 13:40    Titel:

ja nur das blöde ist die bankdaten und seine adresse habe ich alles bekommen und danach hat er sich gelöscht weil er einen eigenen eigenen onlineshop eröffnet hat

ich zeig euch mal was er geschrieben hat auf meine mail:

Hallo !

Wenn Sie die Jacke im Ebay ersteigert haben , haben Sie auch eine Mail mit
den Bankdaten erhalten !
Natürlich sollten Sie diese Jacke bezahlen - ich muss ja auch
Verkaufsgebühren zahlen - und nicht zu wenig - 3,50 Euro...

Vergessen Sie bitte nicht , beim Überweisen den Verwendungszweck richtig
einzugeben - wegen der Größe !

Mit freundlichen Grüßen

......................

so und jetzt habe ich ka was ich machen soll!?!?
will keine strafe oder sonst irgend etwas zahlen müssen

thomas
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nrg007
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BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 13:45    Titel:

Rechtlich ist zwischen dem Verkäufer und Dir ein Kaufvertrag entstanden. Dem müßt Ihr beide nachkommen.

ciao

nrg007
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censored



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BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 17:09    Titel:

frag doch mal nach, ob der verkäufer per nachname versenden kann.
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GreenCento



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BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 17:39    Titel:

nrg007 hat Folgendes geschrieben:
Rechtlich ist zwischen dem Verkäufer und Dir ein Kaufvertrag entstanden. Dem müßt Ihr beide nachkommen.

ciao

nrg007


ya es ist einer entstanden,aber wenn er sich aus ebay löscht,somit ist dann auch der vertrag erloschen!
Mfg GreenCento Twisted Evil
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nrg007
CW-Team


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BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 18:01    Titel:

Konkludentes Handeln.

Der Verkäufer hat angeboten, der Käufer hat zugestimmt. Damit ist ebay raus aus der Nummer. Die holen sich nur noch das Geld für die Gebühren.

Der Kaufvertrag durch konkludentes Handeln ist entstanden.

Name und Anschrift des Vertragspartners haben die beiden und damit ist das Geschäft problemlos abwickelbar.

Rechtlich ist das für mich eindeutig.

Es kann aber nicht schaden dem Verkäufer das Mißtrauen kund zu tun. Wenn er seriös ist, bietet er einen sicheren Transaktionsweg an.

ciao

nrg007
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hardtec



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BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 18:48    Titel:

man das ist ja echt beschissen Sad
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sandy



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BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 18:56    Titel:

naja ich vermute das es bei solch einer sache wieder einen ausnahme vom gesetz her gibt frag doch mal bei der bundes verbraucher zentrale nach die können dir bestimtm weiter helfen vor allem kenne die sich besser aus denek nicht das heir irgetwelche anwälte sidn die das als schwerpunkt haben
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pappa
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BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 19:56    Titel:

oder den neuen Wirtschaftsminister.

Du hast was gekauft, hast die Daten vom Verkäufer und hättest überwiesen wenn er noch bei ebay angemeldet wäre. Wo ist jetzt der Unterschied? Warum jetzt das Misstrauen? Wenn er die Ware trotz Anmeldung bei ebay nicht verschicken würde wärst Du genauso auf Dich gestellt wie jetzt auch.
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Der_Fruchtzwerg



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BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 20:57    Titel:

Hier äußert sich mal ein Jurastudent zu der Angelegenheit :

Es ist GANZ KLAR ein rechtlich bindender Vertrag zustande gekommen, ganz egal, ob sich der Verkäufer einen Tag später bei eBay löscht oder nicht! (Das sind seine eigenen Beweggründe, warum er das tut, hat jedoch nichts mit der Rechtskräftigkeit eures Kaufvertrages zu tun!)

Also seid ihr beide verpflichtet nach § 433 BGB eurer Leistung nachzukommen!

Du musst zahlen, er muss dir die Ware übereignen und dir das Eigentum an ihr verschaffen.

LG Fruchti
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hardtec



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BeitragVerfasst am: 10.02.2009, 22:37    Titel:

ok danke!

ich habe das geld jetzt überwiesen und denke schon das er mir die ware schickt da ich e mail kontakt zu ihm aufgenommen habe

und ich habe die ware ersteigert und am nächsten tag ist die mail mit seinen daten gekommen und da hat er sich abgemeldet also hätt ich das geld erst gar nicht früher überweisen können. er hat sich deswegen abgemeldet da er einen eigenen onlineshop eröffnet hat
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