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Geldschulden nach wievielen jahren verjährt?

 
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GreenCento



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BeitragVerfasst am: 19.03.2010, 17:40    Titel: Geldschulden nach wievielen jahren verjährt?

Hallo,habe eine frage zu geld schulden!
Ich habe damals einem kollegen einen Nitendo Ds verkauft für 150€
aber bis heute keine kohle bekommen! Ist nun 2 Jahre her! Ist das schon verjährt oder kann man noch gegen klagen? Zeugen etc häte ich!

Vielleicht weiss einer was?!
mfg
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crank



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BeitragVerfasst am: 19.03.2010, 17:53    Titel:

also ich dächte alles ausser mord verjährt nach drei jahren
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Ratte



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BeitragVerfasst am: 19.03.2010, 19:16    Titel:

Buch 1 Allgem. Teil §194 ff BGB lesen!

Verjährung generell 3 Jahre, außer bei Arglist, da 10Jahre.

Weiter im BGB Buch 2 Schuldrechte!

Da der Schuldner in Verzug ist, sollte dir der hier weiter helfen: §286 BGB

Schade eigentlich, die Rechte hat jeder in Dtl. und kaum eine kennt diese, kaum einer weiß wo die geschrieben stehen oder nimmt diese war, weil die Leute zu faul zum lesen und denken geworden sind...
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GreenCento



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BeitragVerfasst am: 19.03.2010, 20:45    Titel:

okay also kann ich ne mahnung schreiben,weil der typ meinte sein anwalt sagte es sei verlährt Very Happy
vielen dank für eure hilfe!mfg
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Ratte



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BeitragVerfasst am: 20.03.2010, 01:58    Titel:

http://www.erfolgreiche-mahnungen.d.....M3OkNqBxqACFcco3wodenqdZA
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pappa
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BeitragVerfasst am: 20.03.2010, 10:55    Titel:

Hast du einen Kaufvertrag oder Zeugen für den Kauf? Wenn nicht kannst du den Rechtsweg vergessen. Er braucht im Ernstfall nur behaupten dass er nichts von dir gekauft hat.
Sonst der übliche Weg: Zahlungsfrist per Einschreiben mit Rückschein, gerichtliches Mahnverfahren, evtl. Anzeige. Das Mahnverfahren ist umständlich und langwierig und kostet Dich auch erst mal wieder was. Der Mahnbescheid ist erst rechtskräftig wenn kein Einspruch erhoben wird. Erst dann kann vollstreckt werden. Wird Einspruch erhoben, bist du genau so weit wie bisher.

Versuch anders an dein Geld zu kommen. Man muss nicht unbedingt mit ein paar Leuten vorbeifahren und das Geld abholen, obwohl das der wirkungsvollste Weg ist...
Besser ist, du versuchst es im guten, z.B. über seine Eltern usw.
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qowaz



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BeitragVerfasst am: 20.03.2010, 12:23    Titel:

Im Guten? Dann wäre es nie soweit gekommen und er hätte seine Schuld bereits beglichen. Mahnverfahren? Kannste bei der Summe in die Tonne kicken. Hab ich einmal probiert. Ausser Kosten nix bei rum gekommen. Auf die Justiz kannst Du bei solchen gringen Summen sprichwörtlich sch...... wenn im Betrugsfall Sachwerte unter 600€ bereits als geringfügig (!) gesehen werden und Verfahren deshalb eingestellt werden (Hatte ich auf ebay). Ich habe das früher, als ich noch dumm war und Geld gutgläubig verliehen habe, etwas krimineller gelöst. Zwei wahre Freunde mitnehmen, eine saftige Ohrfeige verpassen, für 50 Mark Schulden den 500 Mark Laptop als Pfand mitgenommen, im eine Woche Zeit geben die Schuld zu begleichen und nach ner Woche, wenn nix kam, das Ding an entsprechende Leute gewinnbringend verhökert. Wenn er Dich so schon verarscht, hat er anderweitig sicher auch Dreck am Stecken (Drogen konsumieren o. dealen, sonstige Illegalitäten, andere Diebstähle oder Unterschlagungen seis Privat oder in der Firma, irgendwas weisst Du sicher, niemand hat ne weisse Weste!). Nutz das als Druckmittel. Notfalls häng ihn hin. Das wird im eine Lehre sein.
Liebe Leser dieses Beitrags, versteht mich hier bitte nicht falsch, ich möchte hier ausdrücklich niemanden zu Straftaten anstiften sondern lediglich meine Erfahrungen teilen. Bei der heutigen, allgemeinen Zahlungsmoral hilft halt meist leider nur die Team Moskau Inkasso Variante.
Qowaz
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Acki



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BeitragVerfasst am: 20.03.2010, 14:13    Titel:

Naja... dann also doch Faustrecht...
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Sporti500



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BeitragVerfasst am: 20.03.2010, 17:19    Titel: Schuldn

Soweit ich weiss, sind das satte 30 Jahre...............

So schnell verjährt nichts. Du musst nur dran bleiben und das auch belegen können.

Gruß

sporti
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qowaz



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BeitragVerfasst am: 20.03.2010, 18:03    Titel:

Es sind 30 Jahre sobald Du nach einem erfolgreichen Mahnverfahren einen vollstreckbaren Titel erwirkt hast. Dann kannst Du dem Schuldner den Gerichtsvollzieher (GV) schicken. Dieser pfändet oder erwirkt, bei erfolgloser Pfändung, die Eidesstatliche Versicherung (EV). Weigert sich der Schuldner die EV abzugeben kommt er so lange hinter schwedische Gardinen bis er die EV unterschreibt. Allerdings zählt die EV nur 3 Jahre. Was heisst man müsste alle 3 Jahre nen GV beauftragen die EV einzufordern. Und das 30 Jahre lang. Der Schuldner hat/hätte also massig Zeit Verbraucherinsolvenz zu beantragen. Und zuletzt guckste auch in die Röhre. Hinzu kommt kommt dass Dich jeder GV Einsatz Kohle kostet. Die kannste zwar auch einfordern, musst aber dennoch erstmal in Vorleistung gehen.

Qowaz
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GreenCento



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BeitragVerfasst am: 21.03.2010, 01:02    Titel:

ya gewalt ist aber keine lösung Very Happy
aus dem alter bin ich raus^^ ich werde mir seine adresse geben lassen und werde ne mahnung schreiben!
Zeugen habe ich genug die dabei waren usw! daran soll es nicht scheitern!
mfg
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