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kajoshin_z

Anmeldedatum: 22.01.2007 Beiträge: 608
Fahrzeug: Swift 16v
Wohnort: nähe Nürnberg
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Verfasst am: 25.01.2009, 22:23 Titel: habe eine rechtsfrage zum privaten autoverkauf |
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hy,
ich habe letzte woche ein auto über ebay verkauft. einen tag nach dem kauf hat mich der käufer angerufen und mir gesagt er war in der werkstatt weil der wagen probleme macht. die werkstatt meint, dass so viel kaputt sei, dass es ein wirtschaftlicher totalschaden sei.
an dem auto soll laut werkstatt u.a. die zylinderkopfdichtung kaputt sein. und noch eine weitere motorteile. der händler hat mir nix davon gesagt, deswegen wusste ich auch nix. und habe es dem käufer auch nicht gesagt.
ich selber habe den wagen erst vor 4 monaten beim händler gekauft (seit dem nur ca. 500km gefahren, deswegen verkaufte ich ihn auch. weil ich ihn nicht brauche) und habe noch anspruch auf gebrauchtwagen garantie.
so: in meinem kaufvertrag sowie in ebay steht, dass ich unter ausschluss jeglicher sachmangelhaftung verkaufe. habe von einem befreundeten jura studenten sogar gehört, dass der wagen nach 100m schon den geist aufgeben kann und ich trotzdem für nix hafte. der käufer kommt aber mit dem argument "verschwiegener schaden, sowie arglistige täuschung". ich wusste aber nicht, dass das auto einen schaden hatte.
jetz bin ich ratlos, muss ich für irgend etwas haften? ich habe ein irre schlechtes gewissen, aber wusste echt von nix. der autohändler dagegen haftet doch für 12 monate für das auto. auch wenn ich es inzwischen weiterverkauft habe?
hoffe ihr habt rat für mich!!!! |
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dynamic

Anmeldedatum: 20.12.2008 Beiträge: 18
Fahrzeug: cin sporting & mazda protege6
Wohnort: Wien
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Verfasst am: 25.01.2009, 22:29 Titel: |
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der versucht nur den preis zu drücken is eh schon gang und gebe bei ebay hab ich schon in einigen foren gelesen ....
würd ihn mal darauf hinweisen das er das auto ohne ansehen gekauft hat und du keine gewährleistung gibst !! |
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kajoshin_z

Anmeldedatum: 22.01.2007 Beiträge: 608
Fahrzeug: Swift 16v
Wohnort: nähe Nürnberg
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Verfasst am: 25.01.2009, 22:41 Titel: |
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er hatte ja auch noch einen freund dabei, der anscheinend hobbymäßig was mit autos macht. die haben unters auto geschaut, ne probefahrt gemacht und noch den motor ein bisschen angeschaut. und selbst danach noch gesagt, dass es passt, den vertrag unterschrieben und sind heim.
Zuletzt bearbeitet von kajoshin_z am 25.01.2009, 22:42, insgesamt einmal bearbeitet |
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Iron78

Anmeldedatum: 24.01.2009 Beiträge: 26
Fahrzeug: cinquecento , buell light. xb12 S
Wohnort: Saarland
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Verfasst am: 25.01.2009, 22:42 Titel: |
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hi
ne der käufer kann dir nix anhaben . ausschluss jeglicher sachmangelhaftung
sag ja nix weiteres als das du für weitere schäden am fahrzeug ned aufkommst .
falls er dich weiter nerven tut mal liebe grüsse von mir er kan ja z.b. die zylinderkopfdichtung zerstört haben da es im kfz technichen unter verschleißteile fällt .
das prob. hatte ich auch mal leider ohne den satz , bastler oder der sachmängelhaftung leider (zum glück ) kamm es vor gericht , das ende war zu meinen gunsten da die beschrieben , begutachteten schäden verschleiß schäden waren und ned eindeutig beweißen konnten das hier ne arglistige täuschung oder n betrugs fall war
noch zusätzlich . verschleißteile zählen eh nie unter ne garantie steht bei jedem autohaus vertrag
in dem sinne lass ne labern
LG Iron
Zuletzt bearbeitet von Iron78 am 25.01.2009, 22:57, insgesamt einmal bearbeitet |
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kajoshin_z

Anmeldedatum: 22.01.2007 Beiträge: 608
Fahrzeug: Swift 16v
Wohnort: nähe Nürnberg
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Verfasst am: 25.01.2009, 22:44 Titel: |
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| besten dank, ihr habt mir auf jeden fall weitergeholfen. jetz will ich den armen aber nicht auf dem auto sitzen lassen. kann mein käufer jetz den händler zur haftung ziehen? |
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pappa CW-Team
Anmeldedatum: 25.10.2004 Beiträge: 1615
Fahrzeug:
Wohnort: Lemgo
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Verfasst am: 25.01.2009, 22:56 Titel: |
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Weiß der Käufer von der Garantie vom Händler?
Ich an Deiner Stelle würde gar nichts machen und auch nicht mehr auf irgendwelche Forderungen reaqieren. Ist ein plumper Versuch im Nachhinein noch Kohle zu machen.
Für solche Fälle gibt es Anwälte die der Käufer einschalten kann wenn es einen berechtigten Grund für die Forderungen gibt.
Also ganz entspannt zurücklehnen und abwarten. |
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Iron78

Anmeldedatum: 24.01.2009 Beiträge: 26
Fahrzeug: cinquecento , buell light. xb12 S
Wohnort: Saarland
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Verfasst am: 25.01.2009, 23:00 Titel: |
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eh nein soweit ich weiß ist die garantie erloschen beim autohaus der neue käufer kann da nix machen . ist ne vereinbarung zwichen dir und dem autohaus
zum thema der arme : der is ned arm der will dich vera.... kommen zu 2 schauen sich das auto an und aus zufall stimmt was ned so das ich n tag drauf zur wekstatt gehe also bitte
lg
Iron |
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kajoshin_z

Anmeldedatum: 22.01.2007 Beiträge: 608
Fahrzeug: Swift 16v
Wohnort: nähe Nürnberg
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Verfasst am: 25.01.2009, 23:22 Titel: |
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obwohl sowas eigentlich total gegen meine prinzipien ist und ich mich wahnsinnig schwer tue jemanden dann so stehen zu lassen, kann ich mich ja aufs rechtliche beruhen und ihm sagen was sache ist.
ja, er weiss dass ich noch einen restanspruch von garantie habe. er hatte auch schon gemeint, dass ich das auto zum händler gebe und nicht sage, dass er verkauft wurde. daraufhin muss ihn der händler reparieren. aber wie ich bei o.g. erfahren habe, ist ein zylinderkopfdichtungsschaden ein verschleissschaden. daher denke ich wird mir der händler auch nicht die reparatur bezahlen.
und jetz wo ihr das sagt, kommt mir der vorschlag vom käufer auch ziemlich seltsam vor. |
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Iron78

Anmeldedatum: 24.01.2009 Beiträge: 26
Fahrzeug: cinquecento , buell light. xb12 S
Wohnort: Saarland
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Verfasst am: 25.01.2009, 23:28 Titel: |
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das was er dir da vorschlägt mit nix sagen und autohaus ist betrug
finger weg kommt teuer oder gar lange zeit in ner 4 auf 4 m behausung
Lg |
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negative

Anmeldedatum: 01.09.2007 Beiträge: 781
Fahrzeug: Cinquecento 1.1 Abarth Trofeo Novitec 85HP
Wohnort: Sachsen-Anhalt
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Verfasst am: 25.01.2009, 23:39 Titel: |
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die haben eine probefahrt gemacht und da war nichts.
und gleich darauf zylinderkopfdichtung kaputt ????
laß dich nicht verarschen!!!  |
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kajoshin_z

Anmeldedatum: 22.01.2007 Beiträge: 608
Fahrzeug: Swift 16v
Wohnort: nähe Nürnberg
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Verfasst am: 25.01.2009, 23:40 Titel: |
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dann steht mein entschluss fest. ist evtl. doch nur jemand der ne gratis erneuerung haben will... danke !!!!
ps:im jura-forum hab ich gar keine hilfe bekommen vielleicht haben die auch nur keine ahnung  |
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Halebob

Anmeldedatum: 23.03.2006 Beiträge: 3020
Fahrzeug: Einige Cinquedosen
Wohnort: AuXxXburg Turbotown
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Verfasst am: 26.01.2009, 10:54 Titel: |
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| kajoshin_z hat Folgendes geschrieben: | dann steht mein entschluss fest. ist evtl. doch nur jemand der ne gratis erneuerung haben will... danke !!!!
ps:im jura-forum hab ich gar keine hilfe bekommen vielleicht haben die auch nur keine ahnung  |
liegt glaub daran, das die kine auskunft so weitergeben dürfen.
anwälte jedenfals nicht.. das ist dünnes eis. |
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samson_braun

Anmeldedatum: 04.08.2007 Beiträge: 264
Fahrzeug: Seicento Sporting in Gelb mit Faltdach und nen Cinque in Schwarz zum Aufbauen im Old School Design
Wohnort: München
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Verfasst am: 26.01.2009, 12:42 Titel: |
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und außerdem ne juristische beratung ohne rechnung???
DAS GEHT DOCH GARNICHT!!!! |
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kajoshin_z

Anmeldedatum: 22.01.2007 Beiträge: 608
Fahrzeug: Swift 16v
Wohnort: nähe Nürnberg
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Verfasst am: 26.01.2009, 16:38 Titel: |
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is ja nur ein forum wie unsers. zum gedankenaustausch von studenten... trotzdem kam nichts  |
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GreenCento

Anmeldedatum: 31.08.2008 Beiträge: 680
Fahrzeug: Cinquecento sporting
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Verfasst am: 26.01.2009, 18:29 Titel: |
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Hey habe auch son problem vor einem halben jahr gehabt und läuft bis heute noch weiter!
Habe einen golf 2 gekauft und wieder verkauft,der verkäufer zu mir: der wagen hat nur einen leichten auffahr unfall..ich beim verkauf so weiter gegeben...im kauf vertrag reingeschrieben unfallwagen wie gesehen so gekauft,..nun folgendes käufer mich angezeigt,..geht vorgericht usw,..am 11 märz gehts vor gericht,... -.-
heutzutage darf man glaub ich nix mehr verkaufen,.hat man nur ärger mit!
mfg GreenCento  |
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