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schnitzer

Anmeldedatum: 30.08.2004 Beiträge: 165
Fahrzeug: Fiat Seicento, Opel Zafira, Simson S50
Wohnort: Berllin
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Verfasst am: 08.09.2004, 08:33 Titel: Information zur Bodenfreiheit |
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Für alle die es noch nicht wissen.
Mindestbodenfreiheit beträgt :
10cm BEI festen Teilen wie Kunststoffstosstangen ect.
Alles was flexibel ist wie Gummilippen etc. darf tiefer sein. Da gibt es keine Begrenzung.
So steht das bei der Polizei in den Unterlagen. Hatte neulich das Problem das mich ein Polizist deshalb anschwärzen wollte. Habe im gesagt das die Lippe flexibel ist und dies mit dem Fuss gezeigt. Darauf hin ist er eine halbe Stunde im Einsatzwagen verschwunden. Als er wieder raus kam sah er ziemlich sauer aus. Er erklärte mir das so wie ich es oben hingeschrieben habe und lies mich weiterfahren.
Muss dazu sagen das meine Lippe nur 6,5cm Bodenfreiheit hat (am tiefsten Punkt). Schleift nur bei manchen Auffahrrampen und in sehr kurzen und tiefen Bodenwellen. |
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blueboy

Anmeldedatum: 15.06.2004 Beiträge: 234
Fahrzeug:
Wohnort: Germany.gif
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Verfasst am: 08.09.2004, 12:07 Titel: |
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falsch.
Die 10, bzw. manchmal auch 11 cm sind nur ein Richtmaß, welches aber keine Vorschrift darstellt. Es gibt in der STVZO keinen Paragraphen der sich der Fahrzeughöhe widmet, bzw. wie diese nach unten begrenzt ist.
| Zitat: | Original von Tuningrecht.de
1.) Bodenfreiheit
Häufig hört man, dass auf irgendwelche Fahrzeuge auf Treffen stillgelegt werden, weil sie nicht die Mindestbodenfreiheit haben, die vom Gesetz gefordert wird. Das ist erst mal so nicht korrekt. Es gibt keine vorgeschriebene Bodenfreiheit. Das einzige was die Gesetzgebung dazu hergibt ist der §30 StVZO (Strassenverkehrs Zulassungs Ordnung). Dieser ist leider sehr allgemein gehalten und kann sowohl für, als auch gegen uns ausgelegt werden, also ein regelrechter Gummiparagraph:
§ 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt...werden
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt
Im Klartext heisst das, wenn Ihr mit Eurem Auspuff den Boden umgrabt, ist das nicht strassenschonend. In einer verkehrsberuhigten Zone kann das ganz anders aussehen, als auf einer Autobahn. Ausserdem kann Polizist A das anders sehen als Polizist B. So kann also einer ein Bodenfreiheit von 3 cm als ausreichend ansehen, einem anderen sind 8 schon zuwenig.
Häufig werden irgendwelche Klötzchen unter dem Fahrzeug hergezogen, mal 11 cm hoch, mal 8 cm hoch. Was hat es damit auf sich?
Es gibt ein VdTÜV Merkblatt. In diesem wird darauf hingewiesen, dass ein Fahrzeug ein 11 cm hohes Hindernis berührungsfrei überfahren muss. Dieses Merkblatt existiert, allerdings ist es nur eine Richtlinie. Eine Verbindlichkeit ergibt sich nicht.
Ausserdem existiert die DIN Norm 70020. Diese beschreibt, dass ein Huckel auf der Strasse von 8 cm Höhe überfahren werden muss, ohne mit festen Fahrzeugteilen aufzusetzen. Dieser wird in der Rechtssprechung gerne und auch immer häufiger angewendet, wenn es um Bodenfreiheit geht. Allerdings ist es nicht korrekt, einfach einen 8 cm Klotz unter dem Auto herzuziehen. Denn zum einen überfährt das Fahrzeug diesen Huckel inkl. Rädern, also heben sich die Achsen auch an. Damit ist ein aufsetzen im Achsbereich eigentlich unmöglich, zum anderen hat so ein Huckel auch eine bestimmte Länge, die ist deutlich grösser als 8 cm. Somit besteht eine Gefahr eigentlich nur herauf- und herunterfahren, keiner wird mit den Vorderrädern und den Hinterrädern vor und hinter dem Huckel stehen und mittig auf dem Huckel stehen. Ausserdem ist hier auch der Radstand des Fahrzeugs wichtig:
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Wenn mich mal einer anhalten sollte und wegen unzureichender Bodenfreiheit ankackt, dann soll er mir das schriftlich zeigen, denn schriftlich gibt es dazu keine Regelung und somit auch keine Frundlage für eine Strafe, Stillegung u.ä.! die meisten Polizisten wissen das auch und wollen den "kriminellen" Tunern mal Angst machen. |
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schnitzer

Anmeldedatum: 30.08.2004 Beiträge: 165
Fahrzeug: Fiat Seicento, Opel Zafira, Simson S50
Wohnort: Berllin
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Verfasst am: 08.09.2004, 12:18 Titel: |
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Das zeigt mir mal wieder wie verschieden die Polizei in Deutschland arbeitet.
Bei mir hat selbst der TÜV Prüfer bei der Fahrwerkseintragung gesagt ich müsse 10cm Bodenfreiheit haben. |
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blueboy

Anmeldedatum: 15.06.2004 Beiträge: 234
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Verfasst am: 08.09.2004, 14:49 Titel: |
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| Das hätt ich mir schriftlich zeigen lassen wenn er etwas dshalb nich eintragen wollte. |
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schnitzer

Anmeldedatum: 30.08.2004 Beiträge: 165
Fahrzeug: Fiat Seicento, Opel Zafira, Simson S50
Wohnort: Berllin
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Verfasst am: 09.09.2004, 07:28 Titel: |
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| Da man mit dem TÜVer über solche Sachen reden kann war das ja kein Problem. Nur scheint das in Berlin alles etwas anders zu sein. Merkt man bei jeder Eintragung. Viele fahren deshalb schon nach Brandenburg weil die Berliner TÜV-Stationen ziemlich streng sind. |
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