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Robsen87one

Anmeldedatum: 03.09.2007 Beiträge: 300
Fahrzeug: Cinquecento sporting 1.1
Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 14.11.2007, 13:37 Titel: |
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So meine Freunde,
ich möchte mich erst mal für das ganze Wirrwar,
welches anscheinend durch meine Frage on Top Seite 2 entstanden ist, entschuldigen!
@shar:
Wenn ich aus den ganzen Beträgen alles richtig verstanden habe, (was nicht sehr einfach war)
ist es so, dass eine Kombination LuFi - Sportauspuff, grundsätzlich nicht zulässig ist!
Ausnahme besteht also nur dann, wenn bei einer Geräuschmessung,
eine für einen zusätzlichen LuFi, ausreichend niedrige db Zahl gemessen wird!
Ich bitte um Berichtigung sollte dieses nicht der Wahrheit entsprechen!
@all:
Last but not least würde ich ganz gern noch wissen, ob mein Teilegutachten vom TÜV Österreich (LuFi) auch in Deutschland gültig ist.?
(wegen EU-Richtlinien usw.)
Grüße an alle,
robsen87one |
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frankkuch

Anmeldedatum: 15.12.2004 Beiträge: 120
Fahrzeug:
Wohnort: H-Town.gif
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Verfasst am: 14.11.2007, 15:38 Titel: |
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shar,du scheinst mich nicht zu verstehen.
das teilegutachten vom luftfilter sagt aus,ob die verbindung auspuff+luftfilter zulässig ist.nichts anderes.
Wie laut der auspuff ist kannst du gerne mit ner ach so tollen geräusch,messung machen,bringt dir aber nichts,da bauart/baujahr bedingt grenzen gesetzt sind.ich habe keine lust iher jetzt über beispiele und autos speziell zu reden. Durch eine ABE (allgemeine Betreibserlaubnis) muss dieses Bauteil weder geprüft noch vom Prüfer überprüft werden.Das Teil ist einfach zum anbauen und fahren.Wenn in dieser ABE keine Auflage,wie zb. Geräuschmatten im motorraum, usw. steht (was auch bei 99,9 % der Gutachten nicht steht,da sonst trotzdem kontrolliert werden muss,ob die auflagen eingehalten werden) ist der topf legal Punkt.
Kommt nun ein weiteres Teil ans Auto,wie in diesem Fall Luftfilter dann wird nun,egal was vorher schon alles eingetragen ist nur das gutachtne zum Luftfilter benutzt.Wenn der Tüvprüfer in diesem Gutachtne eine Auflage unter gewähltem Punkt sieht,muss er auch nur diesen Punkt beachten.Offene Luftfilter haben meist, und ich sage meist,weil es kaltluftsysteme gibt,die anders verbaut werden,als die 0815 kn/raid/maxpower etc. luftfilter, nur dne Punkt,das entweder nur eintragbar mit serienmäßiger auspuffanlage.zudem kommt sehr oft noch das nacharbeiten im haubenberech,wo eine dämmmatte eingebaut werden muss,falls diese nicht schon vorhanden ist.
falls der Tüvprüfer möchte (und das muss er nicht) kann er alle abe/ anbauteiel kontrollieren um zu gucken ob in einem dieser Gutachten eine auflage zum thema in verbindung mit steht.
Ich möchte hier jetzt keine tüv prüfstellen in den dreck ziehen,aber ich würde ganz einfach mal die gesetzlichen paragraphen dazu lesen.den da ist haargenau beschrieben,wie es mit dem eintragen von anbauteilen aussieht.
und nun pers. zu dir:
Ich kenn dich nicht und kack hier auch keinen pers. an,nur frage ich mich dauerhaft,wer sich so einen unfug ausdenkt.Wenn man beim eintragen probleme mit dem tüvprüfer hat,sollte man zu nem kompetenteren fahren,der weiss was er machen kann,soll usw. und nicht rumheulen und sagen das das eintragen solcher komponenten illegal ist.
wer bock hat kohle für ne geräuschmessung auszugeben,die einem nichts bringt,der solls machen. Geräuschmessungen macht man,wenn die auspuffanlage oder ein system im ansaugtrakt eingebaut wird,was erheblich zur lautstärke/leistungsgewinnung ausgelegt ist.
aber erzähl hier ruhig rum,das das nicht legal ist.wenn die leute es glauben bitte schön,aber ich weiss wovon ich spreche.
auch wenn du es mir nicht glaubst,aber ich wünsch dir noch nen schönen tag...
cya
Benny |
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Mathes75

Anmeldedatum: 07.11.2007 Beiträge: 111
Fahrzeug: Cinquecento Sporting gelb BJ1996, Citroen C4 Grande Picasso
Wohnort: Rhein-Main
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Verfasst am: 14.11.2007, 15:46 Titel: |
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Ist ja richtig was los hier!
... aber ich glaube ich spare mir meine persönliche Meinung doch lieber. Nicht dass sich die Stimmung hier noch weiter aufheizt!
Grüße! |
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shar CW-Team

Anmeldedatum: 22.01.2005 Beiträge: 4946
Fahrzeug: Fiat Idea & Tipo
Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 14.11.2007, 20:37 Titel: |
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HYhy!
@Robsen87one:
Laut der Polizei, die mich damals aufgehalten hat und laut der KFZ-Verwahrstelle (dort prüft der TÜV) grundsätzlich nein. Es gab und gibt aber immer noch den Fall, das die Kombination eingetragen wird und da unbedingt darauf achten, das beides zusammen eingetragen wird, sprich, das z.B. der Auspuff als vorran gegangene Änderung mit in den Papieren der Eintragung dabei steht, alles andere ist wertlos.
Ob bei der Eintragung der Kombination die Geräuschmessung zwingend erforderlich ist weis ich nicht.
@frankkuch:
| Zitat: | | Durch eine ABE (allgemeine Betreibserlaubnis) muss dieses Bauteil weder geprüft noch vom Prüfer überprüft werden.Das Teil ist einfach zum anbauen und fahren.Wenn in dieser ABE keine Auflage,wie zb. Geräuschmatten im motorraum, usw. steht (was auch bei 99,9 % der Gutachten nicht steht,da sonst trotzdem kontrolliert werden muss,ob die auflagen eingehalten werden) ist der topf legal Punkt. |
Ok, der Topf ist legal, solange der Wagen in einem sonst serienmässigem Zustand sich befindet! Das haben mir zig Stellen immer wieder bestätigt, eine ABE bezieht sich auf ein serienmässigen Wagen, Punkt!
Mit dem Auspuff änderst du das Geräuschverhalten.
Mit einem Sportluftfilter auch.
Beispiel: wenn du in den Wagen mit Sportauspuff+EG-BE (was meist dabei ist) einen offenen LuFi verbaust, dann erlischt die BE des Auspuffs und damit die des Wagens solange bis beides in Kombination eingetragen wird.
Das ist das gleiche, wenn du Alus mit ABE auf Serienwagen baust und diesen dann tiefer legst, dann muss die Zulässigkeit der Alus und die der Federn geprüft werden.
Und genau das:
| Zitat: | | falls der Tüvprüfer möchte (und das muss er nicht) kann er alle abe/ anbauteiel kontrollieren um zu gucken ob in einem dieser Gutachten eine auflage zum thema in verbindung mit steht. |
ist es, worum es geht. Ich habe die Infos, daß sie das müssen, sofern das eine Bauteil sich auf das andere irgentwie auswirkt.
Worum es mir erstmal grundsätzlich geht ist, daß man darauf achtet, sofern es noch eingetragen wird, das beides zusammen als Kombination eingetragen wird um eben auf der sicheren Seite zu sein.
Aber wenn du so unumstößlich recht hast, dann versteh ich nicht, warum ich und auch der mit seinem Punto188 eine Strafe und Punkte bekommen haben, eben weil beides zusammen nicht eingetragen war, lediglich der LuFi bzw. beim Punto das Novitec-Ding. Erklär mir das mal.
Oder willst du behaupten, der Staat hat sich in unseren beiden Fällen illegal bereichert?
Anbei, rumheulen tut hier erstmal keiner, oder hab ich was verpasst?
Und wo hab ich hier geschrieben, daß die Eintragung der Kombination definitiv absolut unmöglich ist?
Wenn nur der LuFi eingetragen ist und man für den Auspuff lediglich eine EG-BE hat, dann hab ich geschrieben, daß dies Ärger geben kann und warum? Weil es mir selber schon passiert ist, sowie aus o.g. Gründen!
Grüßle ~Shar~ |
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Robsen87one

Anmeldedatum: 03.09.2007 Beiträge: 300
Fahrzeug: Cinquecento sporting 1.1
Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 14.11.2007, 22:53 Titel: |
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@shar:
Erstmal danke für die ausführliche Erklärung,
aber weißt du zufällig wie das mit dem Teilegutachten vom TÜV Österreich is?
LG Roberto |
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Turbocinque
Anmeldedatum: 17.03.2006 Beiträge: 1331
Fahrzeug:
Wohnort: Baden Württemberg
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Verfasst am: 14.11.2007, 22:56 Titel: |
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| Fahr mit dem Teil zum TÜv und frag..... |
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Robsen87one

Anmeldedatum: 03.09.2007 Beiträge: 300
Fahrzeug: Cinquecento sporting 1.1
Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 14.11.2007, 23:06 Titel: |
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alles klar.  |
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censored

Anmeldedatum: 17.01.2007 Beiträge: 1706
Fahrzeug: Cinquecento Sporting 1,2L 16v, polo 86c, winter 0.9er, sporting Baustelle, dedra integrale
Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 18.11.2007, 23:22 Titel: |
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| wobei in deinem gutachten drinsteht, dass der auspuff serienmässig sein muss... |
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freez

Anmeldedatum: 09.03.2007 Beiträge: 206
Fahrzeug: cinquecento sporting
Wohnort: LK-Heilbronn
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Verfasst am: 21.11.2007, 10:48 Titel: |
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wo bekomme ich eigentlich noch so ein maxxair dingens her für meni cinque sporting..?!
bzw ne novi airbox...
ich weiß die die eine haben können sich glücklich schätzen  |
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Robsen87one

Anmeldedatum: 03.09.2007 Beiträge: 300
Fahrzeug: Cinquecento sporting 1.1
Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 21.11.2007, 15:03 Titel: |
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| censored hat Folgendes geschrieben: | | wobei in deinem gutachten drinsteht, dass der auspuff serienmässig sein muss... |
Darum gehts doch jetze nich mehr!
Peace |
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Plankton

Anmeldedatum: 04.10.2005 Beiträge: 964
Fahrzeug: Fiat Seicento Sporting Abarth
Wohnort: Bonn
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Verfasst am: 21.11.2007, 21:08 Titel: |
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| Beim Cinque passt nur die Airbox, das Maxxair war für den MPI Motor im Facelift Seicento. Die Airbox wird aber nicht mehr hergestellt und ist neu wohl nicht mehr zu bekommen. Manchmal taucht mal eine bei eBay auf aber die werden sehr teuer gehandelt. (Gott sei dank hab ich noch eine der Letzten bei Novi bekommen). |
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freez

Anmeldedatum: 09.03.2007 Beiträge: 206
Fahrzeug: cinquecento sporting
Wohnort: LK-Heilbronn
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Verfasst am: 21.11.2007, 21:14 Titel: |
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| verdammt....dann muß ich mal ausschau halten |
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