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Mindesthöhe

 
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Maximus



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BeitragVerfasst am: 09.08.2005, 13:15    Titel: Mindesthöhe

Wieviele cm beträgt der Mindestbodenabstand.
Ich glaube da wird auch noch unterschieden zwischen Weich- und Hartteilen.
Sprich Stoßstange / Motor.
Hab mal was gehört von 7 und 10cm
ist das korrekt???
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Maximus



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BeitragVerfasst am: 09.08.2005, 18:55    Titel:

Ihr könnt mein Problem doch nicht nach unten schieben :lach:
das ist mir echt wichtig.
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Cinquedrifter87



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BeitragVerfasst am: 10.08.2005, 08:01    Titel:

Ich hab mal was vom 80mm gehört.

Mein Kumpel hat in Seinem CorsaB noch genau 44mm vom Schweller bis zu Boden!
Bis jetzt hat noch keiner was gesagt. Is aber gewinde und notfalls schraubt man halt wieder höher Wink ;D
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schnitzer



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BeitragVerfasst am: 10.08.2005, 08:50    Titel:

Da gibt es eigentlich keine Gesetzgebung.
Es gibt bei uns eine Empfehlung (laut Polizei), in der steht, das feste Karosserieteile wieStosstangen 12cm Bodenfreiheit haben müssen. Weiche Teile wie Gummilippen dürfen tiefer sein.
Das ist aber soweit ich das weis von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Solltest du mal einen TÜVer bei dir befragen.
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k-gee



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Beiträge: 3
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BeitragVerfasst am: 10.08.2005, 09:04    Titel:

es gibt generell Bundesweit keine Mindesthöhen!
Offiziell muss ein Auto nur so hoch sein, dass es niemanden gefährdet und den Verkehr nicht behindert!
Die Auslegung dieser Auflage ist halt von TÜV zu TÜV verschieden, es hilft aber schon oft, wenn man denen sagen kann das es keine Mindesthöhe gibt Smile. Meist wird als Indikator für eine Verkehrsbehinderung ein Kantholz genommen, dass der Wagen noch unbeschadet überfahren können muss, wie hoch das jetzt war weiß ich grad nimmer!
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