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Maximus

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Verfasst am: 31.10.2005, 11:42 Titel: Nebelscheinwerfer mit integriertem Standlicht |
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Also:
ich hab letzte Woche vom B3amer die Nebelscheinwerfer bekommen, auf die wir beide gesteigert hatten.
In diesen Nebelscheinwerfern ist ein blaues Standlicht integriert und die haben ein E-Prüfzeichen. Hab mir gedacht, bei blauem Standlicht können die auch 10 E-Prüfzeichen drauf machen und es wird trotzdem nicht legal. Also hab ich da normale Standlichtlampen (5W W5W Sockel)reingetan.
Nun meine eigentliche Frage: Darf ich mit 2 zusätzlichen Standlichtern rumfahren?
Quasi so:
==> 4x Standlicht
Mal abgesehen davon das die normalen Standlichter ziemlich bläulich sind. Obwohl es eigentlich weisse sein sollten.
Zuletzt bearbeitet von Maximus am 31.10.2005, 20:36, insgesamt einmal bearbeitet |
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Maximus

Anmeldedatum: 24.05.2005 Beiträge: 1388
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Verfasst am: 31.10.2005, 15:00 Titel: |
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Hab grad mal die StVZO durchforstet und nichts über die maximal zulässige Anzahl von Beleuchtungseinrichtungen gefunden.
Nur soviel: Minimum 2 x Abblendlicht, 2 x Fernlicht, 2 x Umrissleuchten (Standlicht) (Ab §§51 ff) und alle müssen weiß bis hellgelb sein.
Jemand mehr Informationen zu diesem Thema? |
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Fabucento
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Verfasst am: 31.10.2005, 20:22 Titel: |
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| Das fahrzeug muss anhand von 2 (und nicht mehr) positionslichtern erkennbar sein oder so ähnlich (hab grad keine stvzo da), du darfst meines wissens nach nur 4 Nebel/Fernlichscheinwerfer haben. Ansonsten tüv/Pol. anrufen: " guten Tag mein name ist Lüdenscheid, hab da mal ne frage, mein bekannter..." |
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Cinque_Rosso

Anmeldedatum: 07.09.2004 Beiträge: 868
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Verfasst am: 31.10.2005, 21:00 Titel: |
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Kein Ding - ist durchaus im Rahmen der StVZO. Wortlaut:
"[...] Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen." (Vgl. §51)
Also alles fit! |
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Maximus

Anmeldedatum: 24.05.2005 Beiträge: 1388
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Verfasst am: 31.10.2005, 21:08 Titel: |
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| Die sind ja nicht in den Scheinwerfern, sonder in den Nebelscheinwerfern. |
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Cinque_Rosso

Anmeldedatum: 07.09.2004 Beiträge: 868
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Verfasst am: 31.10.2005, 21:30 Titel: Re: Nebelscheinwerfer mit integriertem Standlicht |
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Ich dachte, der Punkt sei | Maximus hat Folgendes geschrieben: | Darf ich mit 2 zusätzlichen Standlichtern rumfahren?
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"Rumfahren" darfste damit sowieso nicht. Du kannst statt Abblendlicht deine Nebler plus Standlicht (Standard) benutzen, aber nicht Standlicht alleine (darum heißt es wohl so )
Dem Wortlaut nach darfst du jedenfalls zwei zusätzliche Standlichter haben, und diese sind doch in die Scheinwerfer integriert! Oder als was würdest du die Nebler bezeichnen? |
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Maximus

Anmeldedatum: 24.05.2005 Beiträge: 1388
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Verfasst am: 31.10.2005, 21:43 Titel: |
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Also:
Ich habe ganz normale Standardlampen mit Abblendlicht, Standlicht und Fernlicht
Desweiteren habe ich Nebelscheinwerfer in denen auch seperat schaltbare Standlichter untergebracht sind.
Gucks dir einfach unter www.cinquecento-online.de.vu
unter dem Menüpunkt "Außen", vorletztes Bild an. Allerdings noch mit Abblendlicht.
Es geht mir darum, das wenn ich das Abblendlicht einschalte ja sowieso immer das Standlicht mitbrennt und demzufolge auch die Standlichter in den Nebelscheinwerfern.
Ich will ganz normal mit Abblendlicht rumfahren und dazu noch die zusätzlichen Standlichter "an" haben. |
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Cinque_Rosso

Anmeldedatum: 07.09.2004 Beiträge: 868
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Verfasst am: 31.10.2005, 22:11 Titel: |
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Hmm - ach so. Hatte mich da etwas fehlleiten lassen von deinen Fotos.
Also diesen Fall wirste natürlich nicht so explizit geschildert in der StVZO finden... entweder du probierst es aus, wie lange das gut geht, oder du fragst ganz dreist einfach mal bei der Verkehrspolizei nach? An sich sollte das ok gehen, da die Dinger als Begrenzungsleuchten fungieren (weiß allerdings jetzt nicht, wie da der Mindestabstand vom Boden sein muss? Ist bei Neblern schon 250mm - womöglich liegst du da schon drunter!)
Aber wenn du schon so auf Gesetzmäßigkeit achtest, müsstest du dein normales Standlicht auch wieder gegen normale Glühlampen tauschen, oder nicht? |
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Der_Fruchtzwerg

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Verfasst am: 31.10.2005, 22:56 Titel: |
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@all:
Ist es denn gesetzlich erlaubt, mit Standlicht + Nebelscheinwerfern zu fahren? Sehe viele VWs/Opels so fahren, habe aber, seitdem mich die Grünen mit 10,- € belangt haben (bin mit Abblendlicht + Nebler gefahren!) etwas Schiss davor!
IST DAS ERLAUBT?
Gruß, Fruchti |
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Cinque_Rosso

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Verfasst am: 31.10.2005, 23:05 Titel: Re: Nebelscheinwerfer mit integriertem Standlicht |
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| Cinque_Rosso hat Folgendes geschrieben: | | Du kannst statt Abblendlicht deine Nebler plus Standlicht (Standard) benutzen |
Steht so in meinem Tabellenbuch KFZ unter Berufung auf §52 StVZO, Wortlaut: Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Ergo: ES IST ERLAUBT!
Abblendlicht und Nebler hingegen darfst du zusammen nur bei erheblicher Sichtbehinderung gebrauchen (weiß keine genauere Formulierung).
Übrigens: Nebelschlusslicht darf nur und ausschließlich bei Sichtweiten unter 50 m benutzt werden in Verbindung mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h!! Weiß so gut wie kein Schwein, ist aber so - und jeder 2. Depp macht das Ding schon bei Regen an. Die Leute könnt ich regelmäßig von der Bahn bomben. |
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Der_Fruchtzwerg

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Verfasst am: 31.10.2005, 23:23 Titel: |
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@Cinque Rosso :
Danke für die schnelle Auskunft, dann werd ich das jetzt mal ausnutzen! *freu* :ja:
Gruß, Fruchti |
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Maximus

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Verfasst am: 01.11.2005, 01:16 Titel: |
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Das mit den 25cm Bodenabstand weis ich. Bin bei 19cm ;D . Bisher haben mich die Grünen aber noch nicht deswegen belangt (Wissen die wahrscheinlich nit oder die haben kein Lineal dabei *lol*. Die Standlichter hab ich eigentlich als weiß gekauft, das die so blau ausfallen ärgert mich auch. Ich bekomme diese Woche richtig weiße LEDs und löte mir die Sache dann um. Ich werd die Tage mal beim Dekra Mann vorbeifahren und fragen was der dazu sagt.
Ich wurde übrigens schon 3 Mal wegen Fahren mit Nebelscheinwerfern belangt. 2 x Standlicht + Nebler und 1 x Abblendlicht + Nebler.
Jeweils 15€
Da kommen immer so tolle Sprüche wie: "Naaaaaaa wie ist denn die Sicht heut abend.....???" |
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Maximus

Anmeldedatum: 24.05.2005 Beiträge: 1388
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Verfasst am: 01.11.2005, 01:24 Titel: |
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| Zitat: |
Steht so in meinem Tabellenbuch KFZ unter Berufung auf §52 StVZO, Wortlaut: Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. |
Im §52 ist davon aber nix zu finden. siehe www.stvzo.de |
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Der_Fruchtzwerg

Anmeldedatum: 30.03.2005 Beiträge: 981
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Verfasst am: 01.11.2005, 10:45 Titel: |
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| Also ist das jetzt doch nicht erlaubt?! HILFE!!! |
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Cinque_Rosso

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Verfasst am: 01.11.2005, 12:21 Titel: |
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Na toll! Worauf kann man sich denn dann verlassen oder berufen?
@Maximus: da warst du ja schon besser informiert als ich... dann weiß ich auch keinen Rat mehr. Also am besten wirklich den Prüfer deines Vertrauens ansprechen. |
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