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Parken im Naturschutzgebiet
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FlyingPunk



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BeitragVerfasst am: 04.05.2010, 17:15    Titel: Parken im Naturschutzgebiet

Hallo zusammen

Ich habe ein Problem Crying or Very sad . Ich habe mein Cin unwissendlich im Naturschutzgebiet abgestellt für ca. 3min. Das Schild habe ich leider nicht gesehen weil ein großer Sprinter vor dem Schild stand. Ich wurde von der Wasserschutzpolizei angesprochen und ich habe mein Auto sofort weggefahren. Ich stand ca. 50m weit rein im Naturschutzgebiet.
Heute ist ein Brief ins Haus geflattert. Jetzt muss ich erstmal eine Stellungnahme schreiben....Kann mir jemand sagen was auf mich noch zukommen könnte??? Was könnte ich am besten in diese Stellungnahme schreiben??? Was kostet sowas im blödesten Fall?
Ich habe schon das www gequält aber leider habe ich keine Anworten bekommen Mad .

gruß Tobi
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Rook



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BeitragVerfasst am: 04.05.2010, 17:35    Titel:

Tipp mal aus dem Anhörungsbogen (genau) ab, was sie Dir alles vorwerfen.

Grüße,
Rook
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FlyingPunk



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BeitragVerfasst am: 04.05.2010, 17:57    Titel:

Originaltext:

Am 14.04.2010 bekam ich eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige vom 09.04.2010 der Wasserschutzpolizeiwache eisenhüttenstadt übersandt. In der teilte der POM Herr.... mit dem angegebenen Zeugen PHM Herr.... mit,
das am 09.04.2010, um 13.45 Uhr ein grüner PKW Fiat mit dem Amtlichen Kennzeichen FF-EA 21 im Odervorland Höhe Oder-Km 590 in der Gemarkung Wüste Kunersdorf, Flur 1, Im Bereich der Flurstücke 223, 224 oder 231, ca 150m vom Plattenweg entfernt in Richtung Kiesberg abgestellt wurde. Am Ende des Plattenweges in Richtung Oderzufahrt wurde der Weg mit dem Verbitsschild (Verkehrszeichen 260 - Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Klei nkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonsitge mehrspurige Kraftfahrzeuge) gekennzeichnet. Ausserdem wurde das Gebiet mit dem gelben Eulenschild makiert. Wissentlich dessen haben Sie als Fahrzeughalter und Fahrzeugführer duiese Schilder ignoriert.

In der Anzeige wurde mitgeteilt, dass sie durch die Beamten Kenntnis von dem vorgeworfenen Sachverhalt erhielten und Sie als Betroffener den Sachverhalt zugaben.
...

Den Sachverhalt habe ich nie zugegeben und die 150m stimmen auch nicht. Was kann ich dagegen tun?!?

gruß Tobi
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Murcy



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BeitragVerfasst am: 04.05.2010, 18:04    Titel:

Ich würde es genau so schreiben wie es gewesen ist.
und auch nicht das du dir bewusst warst das du dich dort in einem Naturschutzgebiet befindest.
und du dir nicht bewusst bist, dieses gestanden zu haben,
So oder so ähnlich.
Es gibt sicher leute hier die sich besser mit solchen Dingen auskennen, wie und was wie scharf bestraft wird
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Oli



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BeitragVerfasst am: 04.05.2010, 19:02    Titel:

Zeichen 260 nicht beachtet ist der Regelsatz 10 €, in besonderen Fällen 20 €. Also alles halb so schlimm. Ich würde sagen, ein Widerspruch lohnt nicht.

Aber eigentlich müsstest du doch schon eine Zahlungsaufforderung bekommen haben, bei Ordnungswidrigkeiten senden sie ja nur einen Brief mit Überweisungsvordruck. Oder ist das in FF anders?
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Rook



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BeitragVerfasst am: 04.05.2010, 20:40    Titel:

Oder das Ganze geht in Richtung Verstoß gegen das Naturschutzgesetz, dann kanns richtig teuer werden.

Stehen denn da keine Paragraphen in dem Schreiben?
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FlyingPunk



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BeitragVerfasst am: 04.05.2010, 22:36    Titel:

@Oli: Nein, ein Zahlschein ist nicht dabei. Ich soll erst eine Stellungnahme schreiben und dann wird wohl entschieden wie es ausgeht...

@Rook: Ja ein paar Paragraphen stehen drin. Was mich ja sehr wundert warum die in dem Brief schreiben das ich mein Cinque da wissentlich abgestellt habe?!? Wie gesagt, der Bus stand vor dem Schild. Man konnte es nicht sehen. Und 150m entfernung stimmt auch nicht. Ich war heut noch mal gucken. Wenn es 50m sind, sind es schon viel Rolling Eyes ?!? Bloß doof das die blauen zu zweit waren...

gruß Tobi
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Oli



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BeitragVerfasst am: 04.05.2010, 22:44    Titel:

OK, dann ist das kein Widerspruch, sondern erstmal ne Anhörung. Vielleicht kannst du mit einem Foto oder einer kleinen Skizze klarmachen, wo du gestanden hast und wie weit rein ins NSG das damit war.

Und eben die Sache mit dem Sprinter vor dem Schild erwähnen und dass du natürlich sofort der Aufforderung der Beamten nachgekommen bist.

Vielleicht hilft ja ein sachlicher und freundlicher Brief weiter. Viel Glück! Very Happy
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Rook



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BeitragVerfasst am: 05.05.2010, 06:26    Titel:

Also ich persönlich würde hier mal zuerst keinerlei Stellungnahme abgeben, zumal aus meiner Sicht Dir hier auch noch Vorsatz unterstellt wird.

Schreib doch endlich mal alle Paragraphen, die im Scheiben stehen, hier rein, damit wir wissen, was Dir genau vorgeworfen wird.

Nur damit Dir klar ist, um was es gehen könnte:

Brandenburgisches Naturschutzgesetz – BbgNatSchG:
Ordnungswidrigkeiten nach § 73 können mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro (in den Fällen der Nummern 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, 18, 19, 22 und Absatz 2 Nr. 2 bis zu 50 000 Euro geahndet werden).

Grüße,
Rook
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CentoLargo



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BeitragVerfasst am: 05.05.2010, 11:49    Titel:

Rechtsschutzversichert ?
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fearrules



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BeitragVerfasst am: 05.05.2010, 13:47    Titel:

Ich weiss nicht, aber wenn der Bus das Schild verdeckt hat,also genau davor stand,kann man dann nicht die schuld auf den abwälzen?Denn Busse,LKW´s ect müssen einen Mindestabstand zumindest vor Ampeln einhalten,damit diese nicht verdeckt werden.Ob gleiches auch für schilder gilt?
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Rook



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BeitragVerfasst am: 05.05.2010, 15:09    Titel:

Das wird wohl nicht funktionieren.

Es gibt ein paar Schilder (z.B. Vorfahrt achten, Stop, Andreaskreuz, ...), bei denen man einen Mindestabstand beim Halten/Parken halten muß.

Bei allen anderen muß man halt hingehen und schauen, welches Schild das Fahrzeug verdeckt. Rolling Eyes

Grüße,
Rook
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Samsara



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BeitragVerfasst am: 05.05.2010, 15:32    Titel:

Aber was ist wenn man garnicht merkt das das andere Fahrzeug ein Schild verbergt?
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Rook



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BeitragVerfasst am: 05.05.2010, 16:23    Titel:

Dann kann man die Bußgeldstelle (oder danach einen Richter) entscheiden lassen, ob die das akzeptieren - oder eben nicht.
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rasfix



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BeitragVerfasst am: 05.05.2010, 17:44    Titel:

Hi,
beweisen kannst du wahrscheinlich sowieso nicht, dass das Schild verdeckt war.
Schildere das ganze so, wie du es in deinem ersten Beitrag gemacht hast. Es täte dir leid, vorsätzlich wäre es auf keinen Fall gewesen, da das Schild durch einen KleinLKW verdeckt war. Du hast dein Fahrzeug sofort, nachdem die Herren Wasserschutzpolizisten dich auf dein Fehlverhalten aufmerksam gemacht hatten, entfernt und bist die 50(!)m sofort zurückgefahren.
Zugegeben hast du gar nichts!!

Das ganze Verfahren steht und fällt mit der Laune des Sachbearbeiters. Die grünen (oder ist die WaPo blau?) Männchen haben damit gar nichts mehr zu tun.

Freundliches aber bestimmtes Auftreten hilft!
Viel Glück! Smile Halt uns auf dem Laufenden

Gruß


.
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