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Nachricht |
fiat-gelb

Anmeldedatum: 23.06.2010 Beiträge: 1554
Fahrzeug: 3 x Cinquecento Sporting GELB!!
Wohnort: Limbach-Oberfrohna
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AlfaGT
Anmeldedatum: 10.09.2009 Beiträge: 309
Fahrzeug: Alfa GT JTD; 0.9 Cinque
Wohnort: Übach-Palenberg
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Verfasst am: 25.01.2011, 12:56 Titel: |
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Jau - wär schick, aber für PKW wohl nicht zulässig:
Lies hier
Zuletzt bearbeitet von AlfaGT am 25.01.2011, 13:23, insgesamt einmal bearbeitet |
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Murcy

Anmeldedatum: 10.12.2008 Beiträge: 1134
Fahrzeug: Cinquecento Sporting, Honda Civic
Wohnort: Einbeck
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Verfasst am: 25.01.2011, 12:59 Titel: |
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gleich komplett ne Farbänderung auf reflektierend weiß.. dann erkennt die rennleitung vllt nichtmal nicht eingeschaltete scheinwerfer
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Biren

Anmeldedatum: 15.06.2009 Beiträge: 326
Fahrzeug: Seicento 1,1 MPI
Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 25.01.2011, 13:05 Titel: |
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| Murcy hat Folgendes geschrieben: | gleich komplett ne Farbänderung auf reflektierend weiß.. dann erkennt die rennleitung vllt nichtmal nicht eingeschaltete scheinwerfer
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Doch als 2 schwarze Löcher
Also erlaubt war es auf alle Fälle einmal. Kenn das von Fahrzeugbeklebungen/Werbung auf dem Auto.
Allerdings wie es jetzt aussieht, vielleicht einfach mal beim TÜV fragen...
Edit: Gerade mal die StVZO §53 durchgelesen, also meiner Meinung nach steht da nicht das du es nicht darfst, nur das es auf Fahrezuge >6m dran MUSS...
Also von daher.... |
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AlfaGT
Anmeldedatum: 10.09.2009 Beiträge: 309
Fahrzeug: Alfa GT JTD; 0.9 Cinque
Wohnort: Übach-Palenberg
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Verfasst am: 25.01.2011, 13:25 Titel: |
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Ich hab mir jetzt dünne blau reflektierende Klebestreifen besorgt & die kommen auch dran  |
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fiat-gelb

Anmeldedatum: 23.06.2010 Beiträge: 1554
Fahrzeug: 3 x Cinquecento Sporting GELB!!
Wohnort: Limbach-Oberfrohna
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Verfasst am: 25.01.2011, 13:42 Titel: |
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| Biren hat Folgendes geschrieben: | | Murcy hat Folgendes geschrieben: | gleich komplett ne Farbänderung auf reflektierend weiß.. dann erkennt die rennleitung vllt nichtmal nicht eingeschaltete scheinwerfer
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Doch als 2 schwarze Löcher
Also erlaubt war es auf alle Fälle einmal. Kenn das von Fahrzeugbeklebungen/Werbung auf dem Auto.
Allerdings wie es jetzt aussieht, vielleicht einfach mal beim TÜV fragen...
Edit: Gerade mal die StVZO §53 durchgelesen, also meiner Meinung nach steht da nicht das du es nicht darfst, nur das es auf Fahrezuge >6m dran MUSS...
Also von daher.... |
Hallo Leute
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Hätte ich nicht gedacht.
Ich werde die Sache auf jeden Fall im Auge behalten und euch auch mit Fotos berichten.
Wie gesagt, geht es mir darum, das der Kleine besser gesehen wird.
Am Sonntag später Nachmittag auf der Fahrt von der Garage zur Werkstatt, bin ich meinem Kleinen hinterher gefahren und ich hatte den Eindruck das gleich an der ersten Kreuzung so ein Auto mit Stern in die Seite reinkracht.
Der ist uns dann auch die ganze Zeit so was von dicht hinterher gefahren.... |
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Milp

Anmeldedatum: 05.11.2008 Beiträge: 1774
Fahrzeug: Cinque Sporting, Lancia Thema
Wohnort: Leonberg
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Verfasst am: 25.01.2011, 17:10 Titel: |
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Erlaubt oder nicht, auf der türkante würde sie doch sinn machen, so dass autos die von hinten kommen offene türen schnell erkennen.
Da wird bestimmt niemand was sagen, oder? |
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