| Tüv und schwarze rückleuchten << :: >> Schweller neu befestigen????? |
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cinque007
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Verfasst am: 23.08.2006, 20:16 Titel: Rückleucten Lasieren |
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| HY,ich habe den Thread gelesen der ist ja jetzt gesperrt also muss ich leider ein neun machen weil ich gerne wissen möchte wo man die Lasierung kaufen kann weil ich find die Leuchten richtig Geil.Trifft voll mein geschmack Puni echt klasse und man findet immer ein weg die Leuchten eintragen zulassen.cinque007 |
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Gast
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Verfasst am: 23.08.2006, 21:02 Titel: |
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Was nützt dir der Tüv wenns den Männern in grün nicht passt?
Das wäre es mir nicht wert.
Ich könnte dir die Fa K-Tech empfehlen.
----ob Sinn oder Unsinn mal außen vor---- |
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i

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Verfasst am: 23.08.2006, 21:54 Titel: |
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Ja schön, wenn du die Rückleuchten eingetragen hast, dann hast du sie halt illegal eingetragen. Wenn das bei einem Unfall rauskommt, hast die Arschkarte gezogen und die Versicherung übernimmt null.
Nimms mir nicht krumm, das is halt leider so.... Ich kanns dir nur ans Herz legen, das zu lassen.
Deine Lasur, kann jeder Lackierbetríeb dir zusammenmischen. ;D
Schöne Grüße i |
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Turbocinque
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Verfasst am: 23.08.2006, 21:57 Titel: |
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Vorhin wurde ich ja heftig kritisiert, aber dennoch kann ich hier weiterhelfen: Das Spray gibts unter anderem bei der Fa. Sandtler zu kaufen. Auch Folia Tec bietet so etwas an. Beide Fabrikate gibt es bei Sandtler zu bestellen: OMP und Folia Tec. Die Dose von OMP hat allerdings mehr Inhalt.
Du kannst dir aber das Geld sparen. Wenn du zu einem Lackierer gehst, dann mischt er dir Klarlack mir etwas schwarz und du hast den gleichen Effekt. Einziger Nachteil: Du kriegst es nicht mehr runter wenn du Ärger bekommst.
Das zu kaufende Spray geht mit etwas Waschbezin mühelos wieder runter. Darüber hinaus löst es sich mit der Zeit ebenfalls von alleine durch die Witterung. Wenn ihr also UNBEDINGT eure Leuchten lasieren wollt, dann besorgt euch doch im Vorfeld über Ebucht einen Satz Ersatzleuchten, dann könnt ihr eure lasieren, anschließend mit Klarlack das Ganze versiegeln damit das auch dauerhaft hebt.
Wenn Ärger droht dann habt ihr wenigstens schon einen Satz zu dem ihr zurückgreifen könnt. Sollte jemandem der Eintrag lasierter Rückleuchten gelingen, dann würde ich schon jetzt bitten den Beleg hier mal zu posten. Das wäre eine Revolution in der TÜV Geschichte! |
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i

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Verfasst am: 23.08.2006, 22:08 Titel: |
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Ach ja da fällt mir noch was ein.....du brauchst dann unbedingt hinten Reflektoren.
Grüße i |
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XorLophaX Gast
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Verfasst am: 23.08.2006, 22:53 Titel: |
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hatte bei meinem xr3i auch lasierte rückleuchten... komplett schwarz... wurden aingetragen...
nie probleme.. die reflektoren ahb ich abgerissen,sahen scheisse aus
nie probleme mit den bullen und auch sonst nie..
GRuß,
XorLo
ps: soviel zum thema eintragen |
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Turbocinque
Anmeldedatum: 17.03.2006 Beiträge: 1331
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Verfasst am: 23.08.2006, 22:57 Titel: |
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Na dann poste doch mal bitte den Brief oder den Bericht. Sorry, aber das will ich sehen. Vor allem den genauen Wortlaut will ich sehen. Welchen XR3i hattest du? Mk4 der Baujahre 86-90?
Edit: Sollte bei dir folgender Wortlaut im Brief stehen: "FEHA* WW.M.DUNKEL EINGEF. SCHLUßLEUCHT.E3 50221, AUFL. RÜCKSTRAHLER ERFORD." so handelt es sich nicht um LASIERTE Rückleuchten sondern um LEGALE schwarze Rückleuchten wie sie u.a. von in pro und mhw angeboten werden.
Bei mir steht das so im Brief, der Vorbesitzer hat sich die legalen schwarzen Leuchten unnötigerweise eintragen lassen. |
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Maximus

Anmeldedatum: 24.05.2005 Beiträge: 1388
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Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 24.08.2006, 00:46 Titel: |
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Lest euch mal bitte diesen Thread, ab Seite 2 ganz unten, durch, dann ist das Thema "Lasierte Rückleuchten" ein für allemal vom Tisch.
http://www.autoextrem.de/showthread.....&pp=10&highlight=lasierte
Ihr könnt auch gern weiter nach dem Thema googlen oder in diversen Foren suchen, die Dinger bleiben verboten, weil keine Leuchte der anderen gleicht. Selbst mit zusätzlichen Reflektoren gibt es keine legale Eintragung. |
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Dine

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Verfasst am: 24.08.2006, 01:24 Titel: |
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Hi
mal ne frage ham die lichter noch n E-prüfzeichen?
Also ich kenn es das man nix eintragen muß wenn se ein E-prüfzeichen haben, sonst müßte ich meine ja auch eintragen un das is schwachsinn.
Mit den Lasierten bin ich mir net sicher da sie ganz schwarz sind aba kenn es auch so solang reflektoren dran sind kein problem un nicht eintragunspflichtig.
Und zu Puni dir kann ich nur n tipp geben da die reflektoren ja scheiße aussehn, eg se ins handschuhfach un wenn dich die polizei anhält dann sagst du uh hab ich ja ganz vergessen die lichter sind neu un ja muß ich noch dran machen. Dann fahren die weiter un du denkst dir leck mich
Dine |
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Maximus

Anmeldedatum: 24.05.2005 Beiträge: 1388
Fahrzeug: Toyota Avensis
Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 24.08.2006, 04:46 Titel: |
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| Es werden die Standardrückleuchten lasiert und diese haben ja bekanntermaßen ein E-PZ. Das Problem ist nun aber, das durch eine Veränderung des Bauteils (in diesem Falls das Lasieren) dieses PZ seine Gültigkeit verliert. |
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Turbocinque
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Verfasst am: 24.08.2006, 09:39 Titel: |
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Maximus, mein Verbündeter!  |
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XorLophaX Gast
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Verfasst am: 24.08.2006, 15:23 Titel: |
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ich hatte nen xr3i bj 89,jow..
und die waren de schwarzen LEGAL rückleuchten wurdend ann aber komplett schwarz lasiert.. und NIX reflektoren..
nie probleme gehabt,auch OHNE problem OHNE reflektoren durch TÜV gekommen..
aber wayne.. mir isses egal,bo ihr die ingetragen bekommt doer net,is net mein ding ^^
also viel erfolg,oder löasst es
:juggle: |
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Turbocinque
Anmeldedatum: 17.03.2006 Beiträge: 1331
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Verfasst am: 24.08.2006, 15:38 Titel: |
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Na dachte ich es mir doch! Du hast dir keine LASIERTEN Rückleuchten eintragen lassen, sondern die legal schwarzen eben. Danach bist du dann eben hingegangen und hast sie nochmal lasiert. Dass das bis jetzt niemandem aufgefallen ist, ist eben Glückssache. Glück gehört eben dazu. Dass das aber nicht legal ist, dessen bist du dir ja bestimmt bewusst.
Dass den Reflektoren nicht immer vom TÜV bzw. der Polizei die gewisse Aufmerksamkeit geschenkt wird, kann ich bestätigen. Bin auch Jahre ohne gefahren, bis vor ca. 6 Wochen. Da wurde ich mit meinem RS Turbo auch angehalten. Nachdem die nichts hatten mit dem sie mir eins auswischen konnten, sind denen dann doch noch die fehlenden Reflektoren eingefallen. Dennoch gab es keinerlei Verwarngeld. Ich versprach sie zu montieren und als Beweis dem Polizisten eine Foto per Mail zu schicken. Mein Vorschlag wurde akzeptiert und damit war das auch aus der Welt.....
P.S. Ich warte immer noch auf den ersten, der lasierte Rückleuchten eingetragen bekommt! Vielleicht schafft es ja der Puni. Bin gespannt. |
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XorLophaX Gast
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Verfasst am: 24.08.2006, 18:45 Titel: |
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jow,das stimmt es ist illegal.. aber WAYNE !!!!
hier in kölle interessiert das KEINEN! *gg*
miene nachbarin is bulle.. die sacht auch nix...
und die ahebns chon oft mein auto angeguckt,wegen lärmbelästigung
Gruß,
XorLo
ps: puni,wenn du die eingetragen bekommenahst dann sach bescheid!
aber nen tipp,kauf schwarze lass eintragen und alss sie etwas schwärzer machen,fällt meistens net auf..
pps: bei mir is wohl net m,al die unterbodenbeleuchtung aufgefallen,dem bullenwagen der mir gegenüber and er ampel stand,bzw hinter mir,oder neben mir :juggle:
die haben besseres zutun... zb leute mir zu lauterr muskk abzufucken  |
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Turbocinque
Anmeldedatum: 17.03.2006 Beiträge: 1331
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Verfasst am: 24.08.2006, 19:16 Titel: |
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Ja ja, Kölle alaaf oder so, gelle?!
Ist zwar jetzt off topic, aber apropos Unterbodenbeleuchtung: Habe gehört mittlerweile sei sie sogar erlaubt wenn sie mit der Innenbeleuchtung bzw. Tür gekoppelt ist. Sprich, Tür auf, Beleuchtung an, Tür zu Beleuchtung aus. Auch schon mal was davon gehört? |
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