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Junior

Anmeldedatum: 27.07.2005 Beiträge: 208
Fahrzeug: ...mit Föhn und Tüv!
Wohnort: Wuppertal
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Verfasst am: 16.05.2007, 10:49 Titel: [Seicento] Ist es erlaubt eine Rücksitzbank drin zu haben... |
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...trotz Eintragung auf 2- Sitzer?
Habe jetzt schon auf einigen Seiten gesucht, doch die Meinungen gehen überall auseinander...
Ich habe ja einen Bügel drin, daher könnte ich sowieso keinen mitnehmen, also sollte es doch Egal sein wenn ich eine Rücksitztbank drin habe...oder? |
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Halebob

Anmeldedatum: 23.03.2006 Beiträge: 3020
Fahrzeug: Einige Cinquedosen
Wohnort: AuXxXburg Turbotown
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Verfasst am: 16.05.2007, 10:58 Titel: |
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also normalerweise müssen für nen zweisitzer die schraublöcher verschweisst sein.... drum denke ich das es nicht erlaubt sein dürfte.
da am besten mal beim tüv fragen.
passt denn die sitzbank mit dem bügel ? degen der diagonalstrebe ??
bzw kann ich mir nicht vorstellen, das da jemand was sagen würden <- rennleitung ectpp.. |
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Junior

Anmeldedatum: 27.07.2005 Beiträge: 208
Fahrzeug: ...mit Föhn und Tüv!
Wohnort: Wuppertal
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Verfasst am: 16.05.2007, 11:12 Titel: |
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| Ob das passt weiß ich nicht, habe keine Rücksitzbank, daher möchte ich erstmal wissen ob es Erlaubt ist... |
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Poldi

Anmeldedatum: 19.02.2006 Beiträge: 314
Fahrzeug:
Wohnort: Baden Württemberg, Cinquecento Sporting, Mini Cooper, VW Touran
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Verfasst am: 16.05.2007, 11:49 Titel: Rücksitzbank |
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Hallo!
Laut TÜV eigentlich klar geregelt. Dinge die eingetragen sind müssen sich auch am Auto befinden. Werden Dinge aus dem Brief gestrichen, dürfen sich diese auch nicht mehr im/am Fahrzeug befinden. So bei mir letzte Woche geschehen. Habe neue Federn eingebaut und mußte alle bisher verbauten und eingetragenen Federn bei der Zulassungsstelle streichen lassen.
Das allerdings wegen einer nicht nutzbaren, aber vorhandenen Rücksitzbank jemand Ärger macht, kann ich mir fast nicht vorstellen. Natürlich vorausgesetzt diese wird nicht besetzt!
Grüße
Poldi |
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plasma

Anmeldedatum: 27.09.2005 Beiträge: 232
Fahrzeug: Punto Cult
Wohnort: Kriftel
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Verfasst am: 16.05.2007, 14:41 Titel: |
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also, meiner meinung nach, kannst du die rückbank wieder einbauen, darfst dann aber offiziell niemanden mitnehmen und die gurte müssen raus bleiben.
ist ja so, als würdest du die transportieren... |
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Slowbeat

Anmeldedatum: 09.03.2005 Beiträge: 997
Fahrzeug:
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Verfasst am: 16.05.2007, 14:42 Titel: |
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| ist definitiv nicht erlaubt. |
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Junior

Anmeldedatum: 27.07.2005 Beiträge: 208
Fahrzeug: ...mit Föhn und Tüv!
Wohnort: Wuppertal
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Verfasst am: 16.05.2007, 23:25 Titel: |
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Mhhm, mist.
Aber in der VW Szene ist es oft zu sehen, das eine Rückbank drin ist und trotzdem ein Bügel drin ist, oder nen Käfig...naja. |
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i

Anmeldedatum: 11.03.2006 Beiträge: 734
Fahrzeug: Seicento
Wohnort: Oberbayern.gif
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Verfasst am: 16.05.2007, 23:39 Titel: |
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Also ich weiß ja nicht, theoretisch könntest du dir auch ein Bett einbauen, das muß auch nicht eingetragen sein.
Lautsprecher kannst du auch einbauen, müßen auch nicht euingetragen sein.
Und eine Sitzbank kannst du auch einbauen, darf halt nur keiner drauf sitzen. ( Außer der Hund...wauwau )
Grüße i |
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i

Anmeldedatum: 11.03.2006 Beiträge: 734
Fahrzeug: Seicento
Wohnort: Oberbayern.gif
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Verfasst am: 16.05.2007, 23:49 Titel: |
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Hy
Es ist also möglich einen Zweisitzer mit Rücksitzbank zu faren und es eingetragen zu bekommen.
Die Gurte für hinten müßen entfernt sein.
Und das Sitzen auf den hinteren Plätzen sollte unmöglich sein ( ist bei Strebe so )
Bei Hosenträgergurten ist ein Sitzen auf den hinteren Plätzen auch nicht möglich.
Und einbauen kann man sich die Bank, wie ich es vorher schon beschrieben hatte, es sind ja lediglich nur die Sitzplätze ausgetragen. ( Pesonenbeförderung-2-Personen )
Grüße i |
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Maximus

Anmeldedatum: 24.05.2005 Beiträge: 1388
Fahrzeug: Toyota Avensis
Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 17.05.2007, 03:11 Titel: |
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Jopp, richtig.
Du darfst dir die Rückbank einbauen.
Solange wie hinten keine Gurte verbaut sind, darfst du nur 2 Personen befördern und hast somit einen Zweisitzer, wie auch eingetragen.
Darf ich nach dem Sinn des Ganzen fragen? Oder war die Frage rein hypothetisch?
MfG Maximus |
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Junior

Anmeldedatum: 27.07.2005 Beiträge: 208
Fahrzeug: ...mit Föhn und Tüv!
Wohnort: Wuppertal
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Verfasst am: 17.05.2007, 09:40 Titel: |
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Sinn?
Naja, weil ich evtl. eine Rückbank einbauen wollte... |
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Slowbeat

Anmeldedatum: 09.03.2005 Beiträge: 997
Fahrzeug:
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Verfasst am: 17.05.2007, 10:10 Titel: |
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hm, vor einigen jahren fuhr ich ein ausgemustertes postfahrzeug welches ich vom einsitzer zum zweisitzer und lieferwagen/lkw geschlossen umschlüsseln ließ.
damals war die rechtslage folgende: einbau der rückbank darf nicht möglich sein, ich mußte ein paar gewinde mit blindnieten verschließen.
was irgendwelche leute machen ist mir wurscht. fachkundig ist in diesem fall nur die eintragende institution namens tüv/dekra. |
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Ratte

Anmeldedatum: 07.06.2006 Beiträge: 3165
Fahrzeug: 70x Cinquecento Modellauto 1x Stilo MW 1x Ur-Panda35 1x Panda 4x4 1xBeBe Tempra 4x4 1xAR 155 4x4
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Verfasst am: 17.05.2007, 13:45 Titel: |
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pappa CW-Team
Anmeldedatum: 25.10.2004 Beiträge: 1615
Fahrzeug:
Wohnort: Lemgo
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Verfasst am: 17.05.2007, 20:49 Titel: |
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Bei den Postautos liegt das an der LKW-Zulassung und die haben sie nur bekommen wenn der Laderaum groß genug war. Das ging nur mit ausgebauter Sitzbank. Als LKW fuhr die Karre steuergünstiger als als PKW. Beim Einbau einer Rückbank hätte das Teil seine LKW-Zulassung verloren, deshalb durfte sie nicht rein. Wurde früher auch viel bei Camaros und großen Amis gemacht um die Steuer zu drücken. Die Zeiten sind aber auch endgültig vorbei. Die Postgolfs haben bestenfalls noch Bestandsschutz (je nach zuständigem Finanzamt).
Bei der Eintragung als 2sitzer ist eine nachträglich eingebaute Rückbank kein Problem solange keiner drauf sitzt. |
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