| Hallo Leute << :: >> spachtel=spachtel???? |
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Esmilein Gast
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Verfasst am: 28.02.2007, 12:56 Titel: Strafzettel nach 3 Monaten. Muss ich zahlen? |
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Hey Leuds,
hätte da mal ne Frage. En Bekannter von mir hat am 13.11.2006 auf einem Behindertenparkplatz falsch geparkt. Dann kam ne Politesse und hat den Abschleppwagen gerufen. Dieser kam dann auch, aber hat das Auto nicht mitgenommen. *g*
Seitdem haben wir von dem Vorfall nichts mehr gehört. Heute morgen kam dann der Brief / 100 Euro.
Müssen wir diese 100 Euro zahlen? Da die 3 monatige Frist bereits abgelaufen ist!? Oder zählt das beim Abschleppen nicht??  |
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Turbocinque
Anmeldedatum: 17.03.2006 Beiträge: 1331
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Verfasst am: 28.02.2007, 13:12 Titel: |
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| Hmm, gute Frage. Frag doch mal um sicherzugehen deinen Anwalt deines Vertrauens. Da bist auf der sicheren Seite. Ich denke mal, dass du nicht zahlen musst. |
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flo CW-Team

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Esmilein Gast
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Verfasst am: 28.02.2007, 13:15 Titel: |
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Nein so en Anhörungsbogen gabs nicht.
Wir haben die ganze Zeit nichts von denen gehört, sind mehr oder weniger davon ausgegangen, dass nichts mehr kommt.
Die Frist ist mittlerweile über 2 Wochen abgelaufen.  |
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Turbocinque
Anmeldedatum: 17.03.2006 Beiträge: 1331
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Verfasst am: 28.02.2007, 13:18 Titel: |
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| Warum hat der Abschleppdienst den Wagen denn nicht mitgenommen? So tief und breit, dass es nicht ging? *fg* solls ja geben. Bei meinem Escort ist das Abschleppen auch so ein Problem. |
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Esmilein Gast
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Verfasst am: 28.02.2007, 13:20 Titel: |
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Bevor der Abschlepper kam, ist der Bekannte zur Arbeit abgedüst *gg*  |
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Turbocinque
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Verfasst am: 28.02.2007, 13:24 Titel: |
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| ah so, und der Strafzettel? Nur normale Strafe oder auch irgendwelche Gebühren für die Anfahrt? Wie gesagt, am sichersten ist es wenn dein Bekannter kurz beim Anwalt anruft, der verlangt für so eine Auskunft nix (meiner zumindest nicht). Sicher ist sicher. Nicht dass ein vorangegangenes Schreiben von der Post verschlampt wurde, dann wäre die Frist nämlich nicht verjährt! |
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Esmilein Gast
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Verfasst am: 28.02.2007, 13:27 Titel: |
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Der Strafzettel in Höhe von 15 Euro wurde sofort bezahlt und heute kam dann der Forderungsbescheid von der Stadt.
38,55 Euro = Leerfahrt
56,00 Euro = Verwaltungsgebühren
5,60 Euro = Postkosten
Wenn doch en Brief verloren gegangen wäre, würde heute auf dem Brief 2.Mahnung stehen!?  |
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flo CW-Team

Anmeldedatum: 08.02.2004 Beiträge: 1066
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Verfasst am: 28.02.2007, 13:31 Titel: |
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Wichtig ist auch das Datum des Forderungsbescheids.
Wenn zwischen dem Datum des Strafzettels und dem Bescheid mindestens 3 Monate liegen sollte die Sachlage klar sein. |
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Turbocinque
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Verfasst am: 28.02.2007, 13:33 Titel: |
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| Hmm, also jetzt würde an eurer Stelle wirklich den Anwalt fragen. Dadurch, dass der erste bezahlt wurde könnte das jetzt anders aussehen.....und es handelt sich nicht um Verjährung. Die klassische Verjährung ist ja, wenn gar nix kommt innerhalb der Frist. Dann bist du fein raus. Aber in dem Fall habe ich meine Zweifel.... |
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Esmilein Gast
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Verfasst am: 28.02.2007, 13:34 Titel: |
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Der Forderungsbescheid kam heute und wurde am 21.2.07 erstellt!?
Und zwischen dem Strafzettel und dem Bescheid sind 3 Monate vorbei.  |
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Esmilein Gast
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Verfasst am: 28.02.2007, 13:36 Titel: |
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Hmm.. na gut, dann müssen wir wohl den Anwalt fragen.
Trotzdem danke euch beiden. Sobald ich was weiß, sag ich bescheid.
Gruß Esmi |
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Halebob

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Verfasst am: 28.02.2007, 13:56 Titel: |
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wenn ihr beim adac sein solltet, bekommt ihr dort eine kostenfreie rechtsberatung und auf wunsch ne empfehlung zu nem anwalt der der sache gewachsen ist  |
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flo CW-Team

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Verfasst am: 28.02.2007, 14:16 Titel: |
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| Turbocinque hat Folgendes geschrieben: | | ... Die klassische Verjährung ist ja, wenn gar nix kommt innerhalb der Frist. ... |
Wenn du nach 2 Monaten oder so nen Anhörungsbogen bekommst unterbricht die 3-Monatsfrist und beginnt quasi and dem Tag von neuem. Das heißt also wenn seit der letzten Nachricht (in dem Fall der Strafzettel) mehr als 3 Monate nichts mehr gekommen ist ist die Sache verjährt.
Wie Spoktor gesagt hat, entweder über den ADAC oder allgemein bei einem Anwalt ein erstes Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Sollten beide umsonst sein. |
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pappa CW-Team
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Verfasst am: 28.02.2007, 23:42 Titel: |
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Ihr habt den Strafzettel bezahlt und damit den Sachverhalt akzeptiert.
Der Abschlepper stellt nur seine Dienstleistung in Rechnung. Ist vergleichbar mit einer Handwerkerrechnung. Sicher gibt es da auch Verjährungsfristen aber sicher nicht nach 3 Monaten! |
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