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| Reifenfreigabe.... << :: >> Eine einzelne Felge |
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Nachricht |
samson_braun

Anmeldedatum: 04.08.2007 Beiträge: 264
Fahrzeug: Seicento Sporting in Gelb mit Faltdach und nen Cinque in Schwarz zum Aufbauen im Old School Design
Wohnort: München
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Verfasst am: 09.08.2007, 19:10 Titel: suche abe kopie für abarth felgen --- wer kann helfen? |
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heidihei
habe folgende felgen in 5x13 und suche für die die abe zum tüv eintragen:
wer kann weiterhelfen???
ach übrigends: KBA ist Nr. 42568 vom Typ FC 50325. VUH 155/65R13
bitte an: sputnick1@gmx.de
oder pn
mit freundlichem gruß sam |
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i

Anmeldedatum: 11.03.2006 Beiträge: 734
Fahrzeug: Seicento
Wohnort: Oberbayern.gif
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Verfasst am: 09.08.2007, 20:54 Titel: |
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Hy
Wenn du ne KBA-Nummer hast, dann bekommst du die Dinger auch Ohne ABE eingetragen.
Grüße i |
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samson_braun

Anmeldedatum: 04.08.2007 Beiträge: 264
Fahrzeug: Seicento Sporting in Gelb mit Faltdach und nen Cinque in Schwarz zum Aufbauen im Old School Design
Wohnort: München
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Verfasst am: 09.08.2007, 21:23 Titel: |
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also is die sache in ordnung? hab nämlich folgenden satzlaut eben gerade gefunden:
1. Mangel: Reifengröße nicht zulässig und nicht eingetragen
Beweis: ABE, wo die Pflicht der Eintragung aufgehoben wird und dort auch der Fiat drinsteht. (Markiere ich bereits farbig für den Prüfer)
Zitat aus der Felgen ABE:
1. Teil ABE Nr. 42568, Nachtrag 02 Seite 2
"Die Sonderräder 5 J x 13 H2, Typ FC50325, dürfen in der im beiliegenden Nachtragsgutachten beschriebenen Ausführung nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des Nachtragsgutachten Nr. 3660569-98-MURD genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Abweichend von den Bestimmungen des §27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zu veranlassen.
Im Gutachten vorgeschriebene Reifenfabrikate brauchen, auch wenn sie von gegebenenfalls in den Fahrzeugpapieren genannten abweichen, ebenfalls nicht eingetragen werden." (das Dickgedruckte ist auch in der ABE dickgedruckt!)
2. Teil Gutachten 366-0569-98-MURD zur Erteilung einer ABE
"Verkaufsbezeichnung: FIAT CINQUECENTO
Fahrzeugtyp: 170
Betriebserlaubnis: e3*96/27*0023*..., G108
kw: 22 - 40
Reifen: 155/65R13-73
Auflagen zu Reifen: -
Auflagen: 11B
11B: Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren berichtigen zu lassen. Dies ist nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zu Breichtigung der Fahrzeugpapiere enthäl
demnach bräuchte ich noch nit einmal eintragen zu lassen oda? |
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Maximus

Anmeldedatum: 24.05.2005 Beiträge: 1388
Fahrzeug: Toyota Avensis
Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 10.08.2007, 09:08 Titel: |
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Wenn du die Felgen 5 J x 13 H2, Typ FC50325 mit den Reifen 155/65R13-73 fährst, reicht es IMHO wenn du die ABE mitführst.
MfG Maximus |
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samson_braun

Anmeldedatum: 04.08.2007 Beiträge: 264
Fahrzeug: Seicento Sporting in Gelb mit Faltdach und nen Cinque in Schwarz zum Aufbauen im Old School Design
Wohnort: München
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Verfasst am: 10.08.2007, 20:17 Titel: |
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und eben die suche ich ja in papierform. also wer kann weiterhelfen???
schon mal schönen dank für die postings vorher  |
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strose CW-Team

Anmeldedatum: 19.02.2005 Beiträge: 1783
Fahrzeug: Cinque sporting , FZ6 S2
Wohnort: emsdetten
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Verfasst am: 10.08.2007, 22:08 Titel: |
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ich schliesse den thread hier
handel oder austausch von gutachten ist hier im forum untersagt |
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