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Tüv und schwarze rückleuchten
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puni



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BeitragVerfasst am: 23.08.2006, 10:19    Titel: Tüv und schwarze rückleuchten

hi,

ich fahre ja seit geraumer zeit schwarz lasierte rückleuchten...

war auch beim tüv und der meinte mit rückstrahlern is ne eintragung kein problem..

heute sind meine bestellten rückstrahler gekommen und ich möchte euch fragen wie ihr es am schönsten findet.. leider weiß ich nicht wies der tüver gern hätte d.h. ich muss mich erst vor ort schlau machen.. aber vielleicht machts ja sinn für eine variante besondern zu kämpfen Wink

hier die bilder:

VARIANTE 1:




VARIANTE 2:




VARIANTE 3:




VARIANTE 4:




mfg puni


Zuletzt bearbeitet von puni am 23.08.2006, 10:24, insgesamt einmal bearbeitet
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nrg007
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BeitragVerfasst am: 23.08.2006, 10:21    Titel:

Die müssen eine Mindesthöhe von 25cm haben, so weit ich weiß.
Aber mal ehrlich... ich finde es sieht beschissen aus.

ciao

nrg007
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puni



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BeitragVerfasst am: 23.08.2006, 10:25    Titel:

gibts ne alternative? :/

wie ists bei deinen ausgegangen ?

mfg
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nrg007
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BeitragVerfasst am: 23.08.2006, 10:27    Titel:

meine sind nicht so dunkel und reflektieren noch.

ciao

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puni



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BeitragVerfasst am: 23.08.2006, 10:29    Titel:

ich meine mich noch erinnern zu können dass du nen riesen aufwand betrieben hast um die lämpchen heller zu bekommen...

sind deine so vom tüv abgesegnet?

mfg
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nrg007
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BeitragVerfasst am: 23.08.2006, 10:33    Titel:

Ja, das mit den Lampen ist nun ok so. Das Thema war aufwändig, aber reflektiert haben sie immer. Das war nie ein Problem.

ciao

nrg007
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Plankton



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BeitragVerfasst am: 23.08.2006, 12:51    Titel:

Also, wenn du mich fragst und es gibt nur die Alternativen da oben würde ich sagen nimm Variante 4 mit den Strahlern neben den Kennzeichen, sieht auf den Bildern noch am erträglichsten aus!
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puni



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BeitragVerfasst am: 23.08.2006, 12:53    Titel:

ich vermute ist aber auch die tüv unverträglichste variante..
naja ich werde demnächst mal hinfahren.. bin ma gespannt

mfg
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Easycheeseman



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BeitragVerfasst am: 23.08.2006, 14:03    Titel:

Mahlzeit,

bei einem meiner Chevys musste ich die nachrüsten. Müssen aber eine bestimmte höhe haben(wurde ja schon gesagt) und dürfen von der Ausserkante des Fahrzeugs nur frag mich net wie weit entfernt sein. Frag mal beim Tüv nach sonst must du die Teile wieder abreißen. Da gibt Beleuchtungsrichtlinien (Hat der Tüv nen Katalog und Broschüren)

Habe da was gefunden



grüsse

Markus

edit: Da ist nix mit der Kennzeichenaussparung. Evtl findest du so eine Reflexfolie (wie bei Polizeiautos, LKW) mit Nummer in schwarz. Die gibts beim Drucker und Fahrzeugbeschrifter. Wenns dem Tüv langt.
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Turbocinque



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BeitragVerfasst am: 23.08.2006, 16:39    Titel:

So schaut es aus: Zwei Punkte gilt es zu beachten:

- äußerster Punkt der leuchtenden Fläche höchstens 400mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses
- höchster Punkt der leuchtenden Fläche höchstens 900mm über der Fahrbahn (niedrigster Punkt mindestens 350mm).

Habe es so auch wörtlich abgeschrieben.

Jetzt zu den lasierten Leuchten: Ich finde die sehen echt zum K....... aus.
Ich würde mir lieber die Klarglas besorgen, die sind da schon eher mein Geschmack.
Aber du könntest ja die Serienleuchten nur Teillasieren, das würde auch gut aussschauen. Also nur die "Eier" zum Beispiel. Dann würdest du auch keine Rückstrahler brauchen, denn der Rand ist ja schon reflektierend. Anschließend komplett mit Klarlack drüber. Verstehst was ich meine?
Eine weitere Alternative wären diese Masken über die Rückleuchten. Man hört die hätten kein Gutachten, ich fahre aber schon so seit 3 Jahren rum und war sogar beim TÜV damit. Keiner hat was gesagt. Ja ja, jetzt wird es wieder welche geben die sagen....bla bla bla Erlöschen der Betriebsblabla, Versicherungsschutz bla bla....
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B3AmEr



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BeitragVerfasst am: 23.08.2006, 16:48    Titel:

@Puni: da alle rum meckeln an deinen Rückleuchten, sag ich jetzt mal meine Meinung dazu. ich finde es sieht gut aus, also stimmig. das passt dazu ! iich weiß ja nicht was die anderen haben. und wenn mir gefällt die 1 version am besten.
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puni



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BeitragVerfasst am: 23.08.2006, 16:54    Titel:

danke beamer!

und danke auch dir turbocinque. behalt du deine heckmasken ich behalt meine rückleuchten.. jedem das seine...

mfg
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Turbocinque



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BeitragVerfasst am: 23.08.2006, 16:55    Titel:

erste Version wird vermutlich illegal sein, da nicht 35cm vom Boden entfernt.
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puni



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BeitragVerfasst am: 23.08.2006, 17:14    Titel:

ja hab ausgemessen.

außer variante 1 komm alles in frage..

ist ne eintragung eigentlich nötig oder langts wenn ich die dinger dranklebe?

weißt das zufällig jemand ?

mfg puni
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nrg007
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BeitragVerfasst am: 23.08.2006, 17:20    Titel:

Bei anderen Rückleuchten, die generell mit Blinkis kommen, reicht das Aufkleben.

In Deinem Fall wird die Leuchtkraft der Rückleuchten abgenommen haben, selbst wenn die Polizei nichts sagt, wird Dir eine Versicherung im Falle eines Heckschadens einen Strick draus drehen wollen.

Ich würde vorsichtshalber beim TÜV fragen wie die es gern hätten. Wenn Du sicher gehen willst, lass sie eintragen.

ciao

nrg007
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