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Cinque_Rosso

Anmeldedatum: 07.09.2004 Beiträge: 868
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Verfasst am: 15.05.2006, 14:17 Titel: TÜVen von GFK-Anbauteilen |
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Unter welchen Voraussetzungen lassen sich Schürzen etc. aus Glasfaserkunststoff TÜV-abnehmen?
Konkret geht es um einen Frontschürzenansatz-Nachbau mit "Dekra-Prüfbericht", siehe Teilemarkt (von bobiMPower beim eBär).
Hab ich da ne Chance, und wenn ja zu welchen Kosten?
Find das Ding nämlich echt nicht so übel, auch wenn die Nebler zu tief kommen... |
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Maximus

Anmeldedatum: 24.05.2005 Beiträge: 1388
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Verfasst am: 15.05.2006, 14:28 Titel: |
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Materialgutchten bringt in den allermeisten Fällen eine Einzelabnahme mit sich.
Noch kritischer wird es, wenn auf dem GFK Teil keinerlei Nummer vermerkt ist.
Dann könnte man ja mit einem X beliebigen Materialgutachten daher kommen und sagen: So jetzt trag mal ein.
Was trägt dir der Prüfer dann ein? Rote Stoßstange aus superstbilem GFK
Spoiler mit Materialgutachten sind sowieso nur noch mit einer vorgeschiebenen Luftleitprüfung abzunehmen. Und das wird teuer.
Am Besten immer nur Teile mit Teilegutachten, ABE, ABG oder EG-Betriebserlaubnis kaufen.
Dann ist eine Eintragung in fast allen Fällen problemlos möglich. (Auflagen beachten) |
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Cinque_Rosso

Anmeldedatum: 07.09.2004 Beiträge: 868
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Verfasst am: 15.05.2006, 14:31 Titel: |
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Ich setz mal die Antwort von Maximus aus dem Teilemarkt hier rein: | Maximus hat Folgendes geschrieben: | Wieso Selbsthilfegruppe??? :/
Ansich, wär die Lippe zulässig, da er ja schreibt es wär ein Gutachten dabei.
Es sei den, es ist ein Materialgutachten. Dann kannste dir damit bestenfalls dein Zimmer tapezieren.
Für rund 100€ ist doch ab und an auch mal die orginal Abarth Front bei eBay drin, die hat dann nicht Löcher von den nachträglich eingebauten Neblern und nen wasserfestes Gutachten bzw. is nen Orginalteil, welches kein Gutachten benötigt. Außerdem ist die dann auch gleich lackierfertig und muss nicht erst abgeschliffen werden.
Den Wischerarm kannste haben, bin aber erst in 2 Wochen wieder daheim, dann kann ich mal nach dem Ding schaun. |
Das mit der Selbsthilfegruppe war nicht bös gemeint! Aber du bist ja auch ein Betroffener von zu tief sitzenden Nebelscheinwerfern.
Ich glaub nicht, dass das ein vollwertiges Gutachten ist - der Reiz ist vor allem der, dass ein Nachlackieren höchstwahrscheinlich nicht nötig wäre! Auch wenn die Optik nicht perfekt ist, aber das ist der Rest meines Autos auch nicht
Die original Abarth-Front ist eben was teurer plus eine Bearbeitung durch den Lacker -> weitere Kosten, außerdem bin ich mir da mit der Eintragungsfreiheit mehr als unsicher! Und eine fertige in rot gibts so gut wie nie, geschweige denn dass man eine komplett mit Scheinwerfern findet.
Edit: das mit dem Wischer hat sich erledigt.
Zuletzt bearbeitet von Cinque_Rosso am 15.05.2006, 14:47, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Maximus

Anmeldedatum: 24.05.2005 Beiträge: 1388
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Verfasst am: 15.05.2006, 14:34 Titel: |
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@SW-Team
Wenn es mir erlaubt ist, würde ich in diesem einen Fall gern auf einen Thread in einem anderen Forum verweisen, in welchem die Bedeutung der unterschiedlichen Gutachten bestens beschrieben ist.
Oder ich stelle den Gesamten Text als Zitat hier ein.
Wie es euch beliebt 
Zuletzt bearbeitet von Maximus am 15.05.2006, 14:41, insgesamt einmal bearbeitet |
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Cinque_Rosso

Anmeldedatum: 07.09.2004 Beiträge: 868
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Verfasst am: 15.05.2006, 14:37 Titel: |
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| Ja, ja! Oder schicks mir per Mail/ PN. |
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nrg007 CW-Team

Anmeldedatum: 16.08.2004 Beiträge: 3874
Fahrzeug: Fiat Seicento
Wohnort: Wanne-Eickel Ruhrgebiet - NRW
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Verfasst am: 15.05.2006, 14:54 Titel: |
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| Maximus hat Folgendes geschrieben: | @SW-Team
Wenn es mir erlaubt ist, würde ich in diesem einen Fall gern auf einen Thread in einem anderen Forum verweisen, in welchem die Bedeutung der unterschiedlichen Gutachten bestens beschrieben ist.
Oder ich stelle den Gesamten Text als Zitat hier ein.
Wie es euch beliebt  |
Der Text mit Quellangabe hier wär uns recht lieb, danke.
ciao
nrg007 |
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Maximus

Anmeldedatum: 24.05.2005 Beiträge: 1388
Fahrzeug: Toyota Avensis
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Verfasst am: 15.05.2006, 14:59 Titel: |
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Also, wie versprochen, der unveränderte Orginaltext aus "AutoExtrem" von "FRAGgienator":
Viele Umbauten im Kraftfahrzeugbereich bedürfen einer amtlichen Genehmigung in Form von Freigaben, Abnahmen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Prüfzeugnissen, etc...
Im allgemeinen gibt es folgende Möglichkeiten, Tuningteile und Umbauten am Fahrzeug genehmigen zu lassen:
1. ) Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen wie Leichtmetallrädern mit gleichem Durchmesser wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht durch einen aaSoP/PI begutachtet werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden.
Hierbei gibt es aber auch Ausnahmen, so dass trotz ABE eine Abnahme nach § 19(2) oder §19(3) StVZO nötig sein kann. Es müssen alle Auflagen der ABE eingehalten werden, bei diesen Auflagen steht dann auch manchmal, dass eine Änderungsabnahme unverzüglich zu erfolgen hat. Dies ist z.B. der Fall, wenn durch den Anbau einer breiteren Felge mit anderer Einpresstiefe trotz Serienbereifung Bedenken hinsichtlich der Freigängigkeit oder Radabdeckungen bestehen.
2. ) Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Teile wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genaue Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für Ihr Auto zugelassen sind.
Meistens muß das Fahrzeug nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.
3. ) Die EG-Betriebserlaubnis
Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden, muß das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt werden, die EG-Betriebserlaubnis muß aber stets mitgeführt werden.
4. ) Das Teilegutachten (TGA) und damit verbunden die Anbauabnahme nach StVZO §19 Abs.3
Das Teilegutachten ist ein Gutachten, welches von einem Prüfinstitut nach festgelegten Kriterien und Inhalten angefertigt wird. Das Prüfinstitut muss von der Genehmigungsbehörde (bei uns das KBA in Flensburg) für diese Aufgabe akkreditiert (anerkannt sein). Der Hersteller der Teile muss nach DIN-ISO 9000 zertifiziert (regelmässig überprüft) sein.
Ältere Teilegutachten, welche den Nachweis des QS-Systems nicht beinhalten, dürfen nicht für Anbauabnahmen nach §19(3) hergenommen werden.
Im Teilegutachten wird sowohl das Teil, als auch der Verwendungsbereich beschrieben; zusätzlich sind evtl. Änderungen/Auflagen darin vermerkt.
Sind die Tuningteile mit Teilegutachten geliefert, hat immer eine Anbauabnahme nach StVZO §19 Abs.3. zu erfolgen. Diese Anbauabnahme kann bei allen Überwachungsorganisationen ÜO (FKÜ, KÜS; GTÜ etc.) sowie den technischen Prüfstellen (TP´s) durchgeführt werden . Dabei wird der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert. (TP`s sind in den alten Bundesländern die TÜV´s und in den neuen Bundesländern die DEKRA )
Nach erfolgreicher Anbauabnahme wird ein Formblatt ausgefüllt (nach StVZO §19 Abs.4) was den bestimmungsgemässen Anbau bescheinigt. Diese Bescheinigung muss immer mitgeführt werden. Die Änderungen werden -bei richtig ausgefüllter Bescheinigung - erst bei nächster Gelegenheit (Umzug, Namensänderung etc.) durch die Zulassungsbehörde in den Brief übernommen. Ab 1.10.2005 werden die Briefe und Scheine bei Befassung der Papiere durch die Zulassungsbehörden gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 ersetzt.
Ist eine sofortige Berichtigung der Fahrzeugpapiere in der Änderungsabnahme nötig, so muss dies auch in der Anbaubescheinigung vermerkt werden (z.B. Krad von … mit Leistungsbeschränkung auf … ohne Leistungsbeschränkung )
Bei Anbauabnahme von mehrerer Teile kann es vorkommen, dass die Teile sich gegenseitig beeinflussen (können), z.B. kleineres Lenkrad und andere Rad-Reifenkombination; hier kann eine Anbauabnahme evtl. nicht mehr durchgeführt werden (wenn keine entsprechenden Hinweise in den TGA genannt werden) .
Dann muss eine Abnahme nach StVZO §19 Abs. 2 erfolgen.
5. ) Umfassendere Änderungen und Eintragung nach StVZO §19 Abs. 2 ( „Einzelabnahme“)
Unter diesen "Sammelbegriff" fällt alles andere was das Erlöschen der Betriebserlaubnis betrifft. Einzelabnahmen können nur bei den TP´s durchgeführt werden. Angefangen bei Fahrzeugteilen, die zwar ein TGA haben, aber der Verwendungsbereich nicht eingehalten wird, oder eine Kombination verschiedener Fahrzeigteile mit TGA die sich gegenseitig beeinflussen. (Eine Matrix, welche Teile sich gegenseitig beeinflussen (und eine Abnahme nach StVZO §19 Abs. 2 erfordern) sollte jedem Mitarbeiter einer ÜO haben/kennen)
Hierbei wird alles in dem vorliegenden Einzelfall geprüft und im Brief eingetragen. Die Betriebserlaubnis erteilt dann die zuständige Zulassungsbehörde, indem die technischen Daten in den Fahrzeugschein übertragen werden . Ab 1.10.2005 wird nur noch ein Datenblatt erstellt, mit dem die Zulassungsbehörden die Technischen Daten in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 übernimmt.
6. Prüfberichte oder Technische Berichte
Es gibt auch Prüfberichte oder Technische Berichte, in welchen der Gutachter( ein aaS) bescheinigt, dass die Betriebserlaubnis nach § 19(2) nicht erlischt, wenn Anbauanweisung, Auflagen und Verwendungszweck eingehalten werden.
Diese Berichte müssen immer mitgeführt werden. So etwas gibt es z.B. für Scheinwerferblenden, aber auch für Kunststoffmotorhaubenverlängerungen.
Wenn alle Auflagen eingehalten sind, ist eine Abnahme nicht nötig, aber auf Wunsch möglich.
7. Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Gerade im Zweiradbereich gilt noch die Reifenmarkenbindung, wenn sie der Hersteller vorschreibt. Die Reifen werden aber nach ein paar Jahren nicht mehr produziert, sondern durch "Nachfolgemodelle" ersetzt, welche dann eine andere Bezeichnung haben, die in den Fahrzeugpapieren nicht vermerkt sind..
Viele Hersteller geben sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen ( Reifenfreigaben) heraus, die auch im Inter heruntergeladen und ausgedruckt werden können. Damit ist dann keine Abnahme erforderlich, diese Freigabe muss aber ständig mitgeführt werden.
Abkürzungen:
aaS = amtlich anerkannter Sachverständiger
aaSoP = amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer
PI = Prüfingenieur |
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Cinque_Rosso

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Verfasst am: 15.05.2006, 15:08 Titel: |
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Aha - was mir spontan noch dazu einfällt bzw. was ich vermisse ist das so gern und oft zitierte "Festigkeitsgutachten", mit dem auch eine Einzalabnahme fällig wird? Außerdem schwebt mir noch was von §21 im Kopf, aber das nur ganz dunkel in der hintersten Ecke.
Konkret hieße das demnach, mit einer Dekra-Prüfbescheingung kann ich das Teil dranbasteln und gut is?! Das wär ja genial! Trau mich noch nicht so ganz, das zu glauben... |
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Maximus

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Verfasst am: 15.05.2006, 15:15 Titel: |
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Hab hier vor mir ein Dekra Prüfbericht zu liegen, welcher nix anderes ist als ein Materialgutachten.
Frag doch den Verkäufer was das genau für ein Gutachten ist und ruf dann beim TÜV/Dekra an und klär das mit denen.
Ich vermute, das es sich wohl um ein MG handelt, da sich der Verkäufer ja nicht dazu äußert.
Dekra Prüfbericht klingt da immer besser
§21 bedeutet glaube Einzelabnahme |
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Cinque_Rosso

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Verfasst am: 15.05.2006, 15:20 Titel: |
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Nee, also er hat mir als PN wortwörtlich geschrieben: "Dekra Prüfbericht mit mehr als 3seiten da ist alles beschriebn was für matterial und hersteller Werkstoffbezeichnung u.s.w"
Tja...? Risiko oder Finger weg, das ist hier die Frage. Hätte auch noch schnell mal hinfahren können zum Angucken, aber leider ist mir die Zeit etwas knapp, da ich noch einiges hier schaffen muss.
Übrigens an dieser Stelle mal ein großes Dankeschön an Maximus und nrg, dass sie hier so spontan agieren!
Zuletzt bearbeitet von Cinque_Rosso am 15.05.2006, 15:30, insgesamt einmal bearbeitet |
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nrg007 CW-Team

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Verfasst am: 15.05.2006, 15:21 Titel: |
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Meine Meinung: Finger weg!
Das Materilgutachten kannste Dir in die Haare schmieren, aber das wars auch. TÜV gibts damit so ohne weiteres nicht.
ciao
nrg007 |
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Maximus

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Verfasst am: 15.05.2006, 15:59 Titel: |
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Mein Materialgutachten besteht auch aus 3 Seiten auf denen der ganze Quatsch aufgelistet ist. Als ich damit beim TÜV Mann vorgefahren bin hat der mich nur ausgelacht.
Bei mir warens zum Glück nur 15€.
Aus Fehlern lernt man  |
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Colin
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Verfasst am: 30.05.2006, 22:44 Titel: |
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| meine front ist auch aus gfk, 3seitiges teil von der dekra dabei.. war beim onkel tüv und darf satte 150euro hinlegen, und die heck kommt noch:D |
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XorLophaX Gast
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Verfasst am: 30.05.2006, 23:10 Titel: |
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| oha,is das teuer... |
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