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Nachricht |
bahra
Anmeldedatum: 15.07.2006 Beiträge: 579
Fahrzeug: Golf 4 R32 Biturbo
Wohnort: Osnabrück
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Verfasst am: 22.06.2007, 18:40 Titel: Unfall gehabt und nu nen Problem?! |
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Hallo zusammen
Mir ist heute einer mit 50 hinten drauf gefahren, ich hab gestanden. Karre natürlich totalschaden alles verzogen etc. Als die Polizei da war halt die üblichen Fragen Zeugen waren auch da und der unfallverursacher hat unterschrieben das er die Schuld trägt an dem Unfall!
Nun muss ja alles zur versicherung etc und nen Gutachter den Restwert des Wagens beurteilen.
Nun meine Frage. Der Wagen hätte im Mai zum TÜV gemusst... es ist zwar alles einwandfrei nur ich hatte nie Zeit... die Polizei hat es auch nicht gemerkt das der wagen kein TÜV mehr hatte....
Wie lange darf man den Tüv Termin überziehen? ich meine dass 2 Monate ok sind oder weis das jemand genauer?
LG |
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B-T-K
Anmeldedatum: 18.03.2006 Beiträge: 171
Fahrzeug: Cinquecento Sporting
Wohnort: Göttingen
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Verfasst am: 22.06.2007, 18:56 Titel: |
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ähm 14 tage mein ich, zumindest wenn man da war und mängel beheben muss...
kein tuv = keine verkehrsfreigabe = kein versicherungsschutz oder irre ich mich? |
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bahra
Anmeldedatum: 15.07.2006 Beiträge: 579
Fahrzeug: Golf 4 R32 Biturbo
Wohnort: Osnabrück
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Verfasst am: 22.06.2007, 19:05 Titel: |
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Ja für Mängel beheben, aber er hatte ja mängelfrei tüv... glaub da is das anders aber bin mir nicht sicher deshalb frag ich ja :/
Aber wie shcon erwähnt es hat niemand gemerkt |
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Maffin1986
Anmeldedatum: 13.03.2007 Beiträge: 150
Fahrzeug:
Wohnort: Deutschland
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Verfasst am: 22.06.2007, 19:42 Titel: |
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also ich bin der meinung in der fahrschule(und das ist nocht nicht so lange her) gelernt zu haben das man 2 Monate drüber sein darf... ein bekannter fuhr sogar 4 monate drüber wurde daraufhin angehalten und wurde dann erst aufgefordert das innerhalb von 2 wochen machen zu lassen...
soll jetzt keine garantie sein das es so richtig ist aber ich meine es war so |
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reakwon69
Anmeldedatum: 03.05.2007 Beiträge: 102
Fahrzeug: Fiat Cinquecento Sproting & Renault Clio 1.8 16V (momentaner Lagerschaden :()
Wohnort: Mühlhausen
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Verfasst am: 22.06.2007, 20:16 Titel: |
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mein wissensstand...
vorraussetzung man wird angehalten von den leuten in grün bzw. in blau..
1 monat überziehn ist in der regel ne verwahrung...
2 monate überziehn kommt ein strafgeld dazu...
3 monate überziehn.. kein plan.. aber google hilft..  |
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funfrozen

Anmeldedatum: 16.02.2007 Beiträge: 110
Fahrzeug: Daihatsu Copen 2007
Wohnort: Chaos City
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Verfasst am: 22.06.2007, 20:28 Titel: |
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Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht Sicherheitsprüfung-pflichtigen Fahrzeugen):
* Zwei bis vier Monate : € 15,--
* Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
* Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
* Bis zu zwei Monate: € 15,--
* Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
* Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 2 Punkte in Flensburg
* Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg
Außerdem gilt für alle Fahrzeuge: Wurden bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt und wird die einmonatige Nachprüffrist überschritten, kann ein Verwarnungsgeld von € 15,-- erhoben werden.
Beim TÜV wird eine Überziehung des HU-Termins selbstverständlich nicht bestraft. Allerdings müssen wir den neuen HU-Termin auf den ursprünglichen Fälligkeitsmonat zurückdatieren. |
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B-T-K
Anmeldedatum: 18.03.2006 Beiträge: 171
Fahrzeug: Cinquecento Sporting
Wohnort: Göttingen
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Verfasst am: 22.06.2007, 22:07 Titel: |
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| und wie is es mit AU wenn wir schonmal dabei sind? |
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Cristal
Anmeldedatum: 18.02.2006 Beiträge: 277
Fahrzeug: Cinque 2x!
Wohnort: zwischen Bonn und Koblenz - Bad Breisig!
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Verfasst am: 23.06.2007, 04:04 Titel: ... |
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wenn du ne unfall beratung brauchst sagst du bescheid!...
und wenn es bis jetzt keiner gemerkt hat...wird es auch dann keiner mehr merken!" Ich rate dir nur nimm nicht den gutachter der versicherung an auf keinen fall!!!
und....da du gestanden hast hat dies rein gar nichts mit dem unfall zutun! |
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wiggie

Anmeldedatum: 11.01.2005 Beiträge: 833
Fahrzeug: MINI Cooper R50
Wohnort: Bingen am Rhein
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Verfasst am: 23.06.2007, 09:02 Titel: |
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hi bahra,
da du auf keiner Weise an dem Unfall schuld bist, wird das ja alles über die gegnerische Versicherung gehandelt.
kein tuv = keine verkehrsfreigabe = kein versicherungsschut
das stimmt schon, nur mit deiner Versicherung hat das ja nix zu tun.
Tragisch wäre es, wenn du den Unfall verursacht hättest, denn dann hättest du keinen Versicherungsschutz und müsstest die Kosten ggf. selber tragen!
Naja und wenns noch keinem aufgefallen ist => keep cool
Gruß
wiggie |
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Sebastian20000

Anmeldedatum: 23.05.2005 Beiträge: 734
Fahrzeug:
Wohnort: Köln/Bonn
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Verfasst am: 23.06.2007, 16:18 Titel: |
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Such die selber einen Gutachter, der handelt ja dann in
deinem Interesse und wird keinem sagen das der Wagen keinen TÜV hat.
Wahrscheinlich haste den Wagen ja schon abgemeldet, dann sind die Siegel
sowieso schonmal weg.
Solange der Unfallgegner keinen Stress macht hat deine
Versicherung nichts mit dem Unfall zu tun |
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Ratte

Anmeldedatum: 07.06.2006 Beiträge: 3165
Fahrzeug: 70x Cinquecento Modellauto 1x Stilo MW 1x Ur-Panda35 1x Panda 4x4 1xBeBe Tempra 4x4 1xAR 155 4x4
Wohnort: Hohenstein-Ernstthal
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Verfasst am: 23.06.2007, 18:18 Titel: |
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Teilweise gefährliches Halbwissen hier:
GANZ WICHTIG: SUCHE DIR EINEN FREIEN GUTACHTER DEINER WAHL, GEHE ZUM ANWALT UND LASSE DIE SCHADENSMELDUNGEN ETC. VON IHM MACHEN, ÄUßERE DICH NICHT BEI DER GEGNERISCHEN VERSICHERUNG UND BEI DER POLIZEI: DAFÜR IST DEIN ANWALT DA! |
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Meister_Eder19

Anmeldedatum: 16.06.2007 Beiträge: 106
Fahrzeug: Fiat Cinquecento Sporting 1.1
Wohnort: Werkstatt *Smile*
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Verfasst am: 23.06.2007, 18:45 Titel: |
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Ich würds auch erstmal so machen.
Wenn dein Gegner nicht einmal nachgeschaut hat dann wird wohl nix passieren.
Aber mal was anderes wieso haste damals nicht einfach Tüv machen lassen
Aber ich sag mal passiert nichts mit such du dir einfach ein Sachverständigen aus und fertig Probleme treten erst dann auf wenn von deinem Gegner die Versicherung an dem Sachverständigen zweifeln dann können oder (dürfen) einen stelln...
Also aufpassen... |
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Ratte

Anmeldedatum: 07.06.2006 Beiträge: 3165
Fahrzeug: 70x Cinquecento Modellauto 1x Stilo MW 1x Ur-Panda35 1x Panda 4x4 1xBeBe Tempra 4x4 1xAR 155 4x4
Wohnort: Hohenstein-Ernstthal
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Verfasst am: 23.06.2007, 19:04 Titel: |
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Nebenbei: mein TUrbo Cinquecento war auch nicht eingetragen, die Gegnerische Versicherung hat aber einen ersetzt Das sind Zivilrechtliche Ansprüche, unabhängig davon, wie legitim das zu dem Zeitpunkt war. |
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shar CW-Team

Anmeldedatum: 22.01.2005 Beiträge: 4946
Fahrzeug: Fiat Idea & Tipo
Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 24.06.2007, 09:56 Titel: |
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Hyhy!
| Ratte hat Folgendes geschrieben: | Teilweise gefährliches Halbwissen hier:
GANZ WICHTIG: SUCHE DIR EINEN FREIEN GUTACHTER DEINER WAHL, GEHE ZUM ANWALT UND LASSE DIE SCHADENSMELDUNGEN ETC. VON IHM MACHEN, ÄUßERE DICH NICHT BEI DER GEGNERISCHEN VERSICHERUNG UND BEI DER POLIZEI: DAFÜR IST DEIN ANWALT DA! |
In dem Fall kann man dir sonst nix sinnvolleres raten!
Grüßle ~Shar~ |
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bahra
Anmeldedatum: 15.07.2006 Beiträge: 579
Fahrzeug: Golf 4 R32 Biturbo
Wohnort: Osnabrück
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Verfasst am: 24.06.2007, 10:49 Titel: |
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wieso damals kein tüv machen lassen... der hätte mai gemusst spricht letzten monat!
War außerdem nicht meiner  |
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