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Wem gehört das Berichtsheft?
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Engage



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BeitragVerfasst am: 30.11.2011, 20:06    Titel: Wem gehört das Berichtsheft?

Nabend, undzwar brauche ich dringend ne Antwort.

Werde morgen evtl gekündigt so wie es aussieht und mein Berichtsheft hat der Chef nun wollt ich wissen wem gehört das heft?

Weil habe in der ausbildung Arbeitszeiten von 50- über 70 Stunden Wöchentlich,

Wenn das Heft dann "verschwindet" kann ich diese nicht mehr nachweißen.

Hat jmd. eine Idee?
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strose
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BeitragVerfasst am: 30.11.2011, 20:11    Titel:

hast du als azubi nicht gestempelt ?
oder gibts das bei deinem beruf garnicht ? der chef ist verpflichtet solche aufzeichnungen zu archivieren
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AlfaGT



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BeitragVerfasst am: 30.11.2011, 20:13    Titel:

Arbeitgeberunterlagen oder deren Zeitsysteme sind deren Kram. Man kann maximal im Streitfall via Gericht Einsichtnahme in diese Unterlagen einklagen. Bis dahin vergeht aber Zeit & wer weiß schon, was da passiert.

Daher immer parallel Unterlagen führen, wenn Streit oder Probleme zu erwarten sind.

Vielleicht hast Du ja nochmal normal Zugang zu den Unterlagen und kannst Kopien ziehen.

Ansonsten kann Dir als Azubi (wenn Du die Probezeit schon weg hast) nur fristlos gekündigt werden und dann empfehle ich umgehend den Weg zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts, wenn Du dagegen vorgehen willst (Frist: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung) DAs Gespräch und die Hilfe dort sind erstmal kostenlos, aber nie umsonst !

Ciao
AlfaGT
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Engage



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BeitragVerfasst am: 30.11.2011, 20:31    Titel:

Ich mache eine Ausbildung als Berufskraftfahrer also LKW fahrer.

Bei uns gibts keine Zeiterfassungssysteme sondern nur schriftlich wann du kommst und gehst.

Nur bei mir in der ausbildung ist es oft so. Das ich als erstes komme und als letztes gehe.

Ich muss mit einem LKw fahren wo keine uvv prüfung mehr gültig ist.

Container dienst .

Der lkw ist so verwanzt das es passieren kann das wenn ich einen vollen container anhebe das diese ketten reißen.

Oder Haken für abrollcontainer sind gerissen etc pp.

Öl läuft aus,diesel und und und.

Wenn man se darauf anspricht kommt nur Das auto fährt auch ohne UVV prüfung.

Unsere Stapler haben keine Bremsen kannst sehen wie du kommst.

Ich suche ja schon was neues. Nur bis lang ohne erfolg.

Nun habe ich bedenken das der ***** mein Berichtsheft net mehr rausgibt.

Anwalt muss und will ich eh .

Genauso wie Berufsgenossenschaft, Zoll und Umweltamt
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Brausebernd



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BeitragVerfasst am: 30.11.2011, 20:53    Titel:

Hi
Ich denke das Berichtsheft gehört dir weil DU ja das brauchst als Ausbildungsnachweis bei deiner Prüfung. Wenn du jetzt von einem anderen Arbeitgeber übernommen wirst brauchst du das bisher gelernte und protokollierte ja da auch oder irre ich mich da.
Du darfst auch als Auszubildender keine überstunden machen müssen Glaube ich zu wissen.Stundenzettel muß der Chef gewisse zeit aufheben(über ein Jahr auf jeden fall) da müssen dann irgentwo deine Ü-Stunden Auftauchen.Aber genaues kann dir ein Anwalt sagen. Denke auch mal an eine Rechtschutzvers. sonnst könnte das ein teurer Spass werden!
GR BB
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Marcello77



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BeitragVerfasst am: 30.11.2011, 20:55    Titel:

Bei deinen Ausarbeitungen in einem Berichtsheft handelt es sich um DEIN Gedankengut. Ist urheberrechtlich somit eigentlich deins.
Das Heft ist auch eigentlich Ausbildungssache (IHK/ HWK/...) Der Betrieb muss ja nur den Ausbildungsinhalt bestätigen.

Dass es ihm damit gehört halte ich für ein Gerücht. Würde erstmal die Herausgabe höflich aber bestimmt verlangen. Eine Rechtgrundlage würde ich dann aber mit einem Anwalt klären....
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Manni



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BeitragVerfasst am: 30.11.2011, 21:00    Titel:

Dann setzt dich in den LKW fahr auf einen Parkplatz und ruf die Polizei und erklär denen den Sachverhalt, die fahren sofort mit dir zum Tüv und dann wird die Kiste Stillgelegt... wenn dem so ist wie du sagst!

Dann hat dein Chef ein ganz großes Probl. instandsetzung binnen 4Wo!!
Bussgeld von der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen und von der Zulassungsstelle kommt auf ihn zu.
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Engage



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BeitragVerfasst am: 30.11.2011, 21:07    Titel:

@ Manni , habe mit meinen Berufsschul lehrern geredet wenn ich dies sofort mache ohne Schriftlichen Nachweiß das ich fahren muss, dann bekomm ich auch ne Strafe.

@Brausebernd. Rechtsschutz haben nur meine Eltern.

Aber Hatte mal mit einem Anwalt geredet wegen der kostenübernahme.

Wenn man dies nicht zahlen kann wg Ausbilsdung etc gehts übern Staat oder so.

Ach alles Scheiße heut zu tage.
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AlfaGT



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BeitragVerfasst am: 30.11.2011, 22:46    Titel:

das berichtsheft gehört neben den fachberichten natürlich dir. hab das vorhin verwechselt. zeiterfassungsunterlagen oder tachoscheiben gehören dem arbeitgeber.

bei einem rechtsstreit am arbeitsgericht zahlt jeder seinen eigenen anwalt, egal ob gewonnen wird oder nicht. wenn du als azubi keinen anwalt zahlen kannst (der im übrigen nicht verpflichtend notwenig ist), dann kann es sein, dass du prozesskostenhilfe bekommst - also der staat zahlt den anwalt. ABER: dein einkommen wird bis 4 jahre nach abschluss des gerichtsverfahrens geprüft und wenn du dann einkommen in einem beruf hast, kann es durchaus sein, dass man dich für den anwalt auch nachträglich zur Kassse bittet.

ciao
alfagt
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Engage



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BeitragVerfasst am: 30.11.2011, 22:55    Titel:

Naja ok dann ist dies halt so naja ma schauen

Werde berichten Razz
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odiugguido10



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BeitragVerfasst am: 30.11.2011, 23:46    Titel:

Glaube mal das dein Berichtsheft dir ist ,es dient als Ausbildungsnachweis in der Lehre und nach der Lehre auch noch dir. Meins habe ich leider in meinen Wilden Jahren verschlunzt. Keine Ahnung wos abgeblieben ist, inklusive 3er Deula lehrgänge . Confused Sad Rolling Eyes Wink
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Black Cinque 0.9



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BeitragVerfasst am: 30.11.2011, 23:58    Titel:

Das Berichtsheft ist definitiv deins , da du es auch zur Zwischenprüfung , sowie zur Gesellenprüfung brauchst !

(Zumindest im Tischlerhandwerk !!!)
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Turbo seicento



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BeitragVerfasst am: 01.12.2011, 00:08    Titel:

das berichtsheft ist fakto deins das ist in allen berufen gleich also muss er es dir aushändigen mal abgesehen davon warum hat dein arbeitgeber das?

und was hat er für einen kündigungsgrund angegeben?
so einfach sind auszubildende gottseidank nicht Wink
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Monaco85



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BeitragVerfasst am: 01.12.2011, 09:07    Titel:

Und frag mal bei der Rechtschutzversicherung
an, solange du noch in der Ausbildung
bist, bist
du evtl. über deine Eltern Rechtschutzversichert.

Wer das hier liest und noch keine Rechtschutz hat und auch kein Jurist ist, dem lege
ich nahe zeitnah eine abzuschliesse. Smile
Bei uns wird schon fast so wild geklagt wie in den Staaten und als Leihe kommste da leider nicht weit Sad
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odiugguido10



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Fahrzeug: cinqecento sporting,Audi coupe GT5E
Wohnort: Bad-Breisig

BeitragVerfasst am: 01.12.2011, 09:16    Titel:

Mann mann ,was ist bloss mit Deutschland los. Es wird immer Doller.Traurig. Evil or Very Mad Evil or Very Mad : Rolling Eyes
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