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shar CW-Team

Anmeldedatum: 22.01.2005 Beiträge: 4946
Fahrzeug: Fiat Idea & Tipo
Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 11.05.2007, 18:50 Titel: Zulässige Bodenfreiheit - was steckt dahinter?! |
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Hyhy!
Nachdem es die wenigsten Wissen, Unwissenheit aber nicht vor Strafe schützt und die Frage dahingehend auch öfters auftaucht, hier mal eine Zusammenstellung aller Gesetzte der STVZO die sich in irgenteiner Weise mit der Bodenfreiheit bzw. Höhe des Fahrzeugs befassen.
In der STVZO ist ja bekanntlich die gesetzlich vorgeschriebene Beschaffenheit der Fz. nieder gelegt.
Schaut man sich die verschiedenen § bezüglich der Mindestbodenfreiheit an, wird man schnell fest stellen, daß es eigentlich keine gesetztlich vorgeschriebene Mindestbodenfreiheit gibt.
Hierzu nunmal eine Sammlung relevanter Gesetzte die mit der Mindestbodenfreiheit zu tun haben, direkt, wie auch indirekt:
§30 Abs.2 STVZO:
Fz. müssen in straßenschondender Bausweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
§50 Abs.3 Satz2 STVZO:
Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200mm über der Fahrbahn liegen.
(Nur für Fahrzeuge gültig, die erstmals nach dem 01.01.1988 zugelassen wurden)
§60 Abs.2 Satz 5 und 6 STZVO:
Bei allen Fz. mit Ausnahme von elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichen nicht weniger als 200mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200mm - über der Fahrbahn liegen.
Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fz. nicht verringern.
Zu §30 kann man bei der DEKRA noch lesen:
Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Auch folgender Artikel zu diesem Thema ist sehr interessant:
[URL="http://www.hanauerlandstrasse.org/php/include.php?path=content/articles.php&contentid=18&PHPKITSID=8611de56cf7ac6e7a1b628dcb92800f1"]Wie tief darf ein auto in D sein?[/URL]
Anbei, ein Tip von meinem TÜV-Prüfer, eine Glaswasserflasche soll wohl die 8cm im Durchmesser haben - d.h. Flasche unterm Auto durchrollen, dann weis man schon mehr.
Aber darüber hinaus ist rein vom Fahrverhalten her ein zu niedriges und/oder hartes Fahrzeug garnichtmal so gut oder besser gesagt sportlich, wie viele glauben - würde auf unseren Straßen rennen gefahren werden, würde dort kein DTM-Wagen mit der euch bekannten Einstellung fahren, die wären alle wesentlich höher und weicher eingestellt, eben an die Fahrbahnverhältnise angepasst. Wäre so, wie wenn man mit einem DTM-Wagen bei einer Rallye mitfahren würde, das klappt auch nicht wirklich.
Viele Grüße ~Shar~
Alle Angaben ohne Gewähr!
PS: @MOD/Admins: Vielleicht kann man das ja im Forum oben anpinnen?! |
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